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Zusätzliche ökologische Maßnahmen


Zusätzliche ökologische Maßnahmen sind Maßnahmen, die über den Eingriffsausgleich (siehe Eingriffsregelung) hinaus erbracht werden und sich in übergeordnete naturschutzfachliche Planungen einfügen. Sie sollen insbesondere funktionale Zusammenhänge geschützter Arten und Landschaftselemente berücksichtigen. Beispielsweise können geeignete Maßnahmen zur Biotopvernetzungen im Sinne der landesweiten Biotopverbundkonzeption umgesetzt werden.
 

Eine erste Festlegung über Art und Ausmaß der zusätzlichen ökologischen Maßnahmen soll unter Einbindung des amtlichen und privaten Naturschutzes, der unteren Landwirtschaftsbehörde, der unteren Wasserbehörde und den Flurbereinigungsgemeinden auf Grundlage der Ergebnisse der Ökologischen Voruntersuchung im Termin "Aufstellung der Allgemeinen Leitsätze" erfolgen.
 

Werden zusätzliche ökologische Maßnahmen geplant, ist ein Zuschlag von maximal 15 % zum Grundzuschusssatz möglich (siehe Zuschuss).
 

 

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