Zum Inhalt springen

ETRS89/UTM

Die Vermessungsverwaltung in Baden-Württemberg hat, die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters (ALKIS®) und der Landesvermessung (ATKIS®, AFIS®) zum Jahreswechsel 2017/2018 in das europaweite Bezugssystem ETRS89 mit der Abbildung UTM überführt.

 

Nähere Informationen zur Überführung von ALKIS®, ATKIS® und AFIS® finden sie hier

Nähere Informationen zum Koordinatenreferenzsystem ETRS89/UTM finden Sie hier

 

Die Umstellung des Koordinatenreferenzsystems hat Auswirkungen auf die zukünftige Arbeitsweise mit Geobasisdaten und auf die Erfassung und Führung von Geofachdaten.

Die Umstellung des Koordinatenreferenzsystems geht auf folgende Vorgaben zurück:

AdV Beschlüsse

Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat 1991 beschlossen, das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89) als neues deutschlandweites Bezugssystem einzuführen. Zur Abbildung in die Ebene wurde 1995 die Universale Transversale Mercator-Projektion (UTM) festgelegt. Im Rahmen dieser Beschlüsse verpflichteten sich alle deutschen Vermessungsverwaltungen, das neue Koordinatenreferenzsystem einzuführen.

INSPIRE-Richtlinie der EU

EU-Richtlinie 2007/2/EG - Infrastructure for Spatial Information in the European Community (INSPIRE) vom 14. März 2007 verfolgt das Ziel der Schaffung einer einheitlichen europäischen Geodateninfrastruktur. Damit soll die grenzübergreifende Nutzung von Geo(fach)daten in Europa erleichtert werden. Die Richtlinie wurde inzwischen von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt (Geodatenzugangsgesetze der Länder und des Bundes). Die INSPIRE-Richtlinie definiert den rechtlichen Rahmen für den Aufbau von Geodateninfrastrukturen (GDI). Die fachlichen und technischen Einzelheiten regelt die EU mit Durchführungsbestimmungen, die für die Mitgliedsstaaten direkt verbindlich sind. Um die Forderungen einer grenzübergreifenden Nutzung von Geodaten effektiv erfüllen zu können, müssen diese in einem einheitlichen Format vorliegen. Als europaweit einheitliches Bezugssystem wurde das ETRS89 mit der Abbildung UTM gewählt.

Landesgeodatenzugangsgesetz Baden-Württemberg (LGeoZG)

Der Bund und die 16 Länder regeln jeweils in einem eigenen Geodatenzugangsgesetz die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie für ihre Zuständigkeitsbereiche in nationales Recht. Mit Inkrafttreten des LGeoZG am 17. Dezember 2009 wurde die INSPIRE-Richtlinie in Baden-Württemberg in Landesrecht umgesetzt. Im Rahmen des LGeoZG werden unter anderem die von INSPIRE betroffenen Geodaten und Geodatendienste aufgeführt. Neben den Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters sind im Wesentlichen Geofachdaten der Bereiche Umwelt, Natur, Infrastruktur, Bevölkerungsschutz usw. betroffen. In der Regel bilden die Geobasisdaten die Grundlage für die Erfassung und Führung der Geofachdaten.

Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg

Mit der Überführung des Liegenschaftskatasters nach ETRS89/UTM wurde gleichzeitig eine weitestgehende Beseitigung/ Minimierung von Netzspannungen in den Lagefestpunkten des Liegenschaftskatasters erreicht. Hierdurch wird in der Regel eine direkte Koordinatenbestimmung mittels GNSS und dem amtlichen Satellitenpositionierungsdienst SAPOS® ermöglicht.

Sysplanausschnitt_klein

Zur Vorbereitung der landesweiten Überführung des Liegenschaftskatasters nach ETRS89/UTM wurden von den unteren Vermessungsbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) ~ 450.000 Passpunkte im zukünftigen Landeskoordinatensystem ETRS89/UTM bestimmt. Diese Passpunkte wurden durch die unteren Vermessungsbehörden gemarkungsweise im Rahmen von Diagnoseausgleichungen überprüft. Mit der gemarkungsweisen Vollzugserklärung wurde dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) gemeldet, dass genügend identische Punkte bestimmt sind, dass die Passpunkte auf grobe Fehler überprüft wurden und dass durch die vorliegenden Passpunkte die bestehenden Netzspannungen zutreffend repräsentiert werden. Bis Ende Oktober 2017 lagen für fast alle Gemarkungen Vollzugserklärungen vor.

Das LGL führte stichprobenartig eine Qualitätssicherung der Meldungen durch und hat im 4. Quartal 2017 aus allen gemessenen Passpunkten ein engmaschiges landesweites NTv2-Gitter (Baden-Württembergischer Transformationsansatz für ALKIS 2017, BWTA2017) berechnet und veröffentlicht.

Mit Hilfe dieses NTv2-Gitters (BWTA2017) wurden die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters in einem mehrstufigen Verfahren über den Jahreswechsel 2017/2018 nach ETRS89/UTM überführt.

Die Umstellung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters (ALKIS®) und der Landesvermessung (ATKIS® und AFIS®) nach ETRS89/UTM hat auch Auswirkungen auf Fachanwender und Geofachdaten.

Liegenschafts- und Katastervermessungen

Alle Liegenschaftsvermessungen dürfen seit der Überführung nur noch im neuen Landeskoordinatensystem durchgeführt werden. Bei jeder Vermessung sind endgültige Landeskoordinaten zu schaffen. Da für ETRS89/UTM andere Flächen- und Streckenkorrekturparameter als für DHDN/Gauß-Krüger gelten, müssen die vermessungstechnischen Softwarelösungen entsprechend angepasst werden.

Geodatennutzer und Fachdatenanwender

Geodatennutzer erhalten ab 2018 nur noch Geobasisdaten im neuen Koordinatenreferenzsystem ETRS89/UTM. Eine optionale Abgabe der Geodaten im alten Koordinatenreferenzsystem DHDN/Gauß-Krüger ist derzeit nicht vorgesehen. Geodatennutzer sollten sich rechtzeitig über das neue Koordinatenreferenzsystem informieren und prüfen, ob ihre Softwarekomponenten mit den neuen Koordinaten arbeiten können. Zur Überführung der Geofachdaten nach ETRS89/UTM stellt das LGL zwei NTv2-Gitter unterschiedlicher Genauigkeit kostenlos zur Verfügung. Welches Gitter Sie zur Überführung Ihrer Geodaten benötigen, hängt von der Grundlage ab, auf der Sie Ihre Geodaten erfasst haben. Für Geodaten auf Basis der Katasterdaten (ALKIS®) benötigen Sie in der Regel BWTA2017 und für Geodaten auf Basis von ATKIS® BeTA2007. Die NTv2-Gitterdatei für die ALKIS® Daten von Baden-Württemberg (BWTA2017) finden Sie nachstehend zum Download, das bundesweit gültige NTv2-Gitter BeTA2007 finden Sie entweder beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) oder bei der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV).

NTv2 - Transformationsgitter

  • Bundeeinheitlicher Transformationsansatz für ATKIS 2007 (BeTA2007)

Diese NTv2-Datei deckt das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ab und ist geeignet für die Transformation von Geo(fach)daten welche auf Basis der ATKIS® Daten geführt und erstellt werden.

Die NTv2-Datei BeTA2007 und entsprechende Informationen dazu finden Sie über die Website der AdV:

http://www.adv-online.de

  • Baden-Württembergischer Transformationsansatz für ALKIS 2017 (BWTA2017)

Diese NTv2-Datei deckt das Gebiet von Baden-Württemberg ab und ist daher ausschließlich für die Transformation von Geo(fach)daten innerhalb von Baden-Württemberg geeignet. Dieser Ansatz ist für Geo(fach)daten zu verwenden welche auf Basis der ALKIS® Daten geführt und erstellt werden.

DOWNLOAD - BWTA2017 (*.gsb)

DOWNLOAD - BWTA2017 (*.gsa)

Hinweis: Die NTv2-Dateien BWTA2017 sind Open Data nach der "Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0". Details unter https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0.
Bezeichnung des Bereitstellers: "Datengrundlage: LGL, www.lgl-bw.de".
Verweis auf den Datensatz (URL)