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Gebäudeeinmessungsregister


Seit der Änderung des Vermessungsgesetzes im Dezember 2010 sind neben den unteren Vermessungsbehörden (UVB) auch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) befugt, Gebäudeaufnahmen für das Liegenschaftskataster von Amts wegen durchzuführen.

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) stellt nun dem genannten Personenkreis ein Gebäudeeinmessungsregister auf der Grundlage der Webanwendung „WebAtlas.de“ zur Verfügung.

Das Gebäudeeinmessungsregister soll dazu beitragen, die Aktualität des Liegenschaftskatasters zu erhöhen.

Durch die Möglichkeit, beabsichtigte bzw. bereits durchgeführte Gebäudeaufnahmen einfach und schnell zu erkennen, können Mehrfach-Ankündigungen und -Aufnahmen der selben Gebäudeobjekte und daraus resultierende Unstimmigkeiten zwischen Vermessungsstellen bereits im Vorfeld vermieden werden.

Durch das Vermeiden von Mehrfach-Ankündigungen und -Aufnahmen werden zudem negative Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Vermessungsverwaltung als Ganzes in der Öffentlichkeit vermieden.
 

Das Gebäudeeinmessungsregister erreichen Sie in GeobasisIntern unter Liegenschaftskataster – Tools Liegenschaftskataster:

GeobasisIntern aufrufen

 

 

Datenerfassung

Der folgende Film zeigt eine kurze Anleitung, wie in der Anwendung Gebäudeeinmessungsregister die Datenerfassung erfolgt.