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Kosten und Finanzierung

Euromünze


Bei der Bearbeitung eines Flurneuordnungsverfahrens fallen folgende Kosten an:

Unter Verfahrenskosten (VK) werden alle Kosten der Flurneuordnungsverwaltung verstanden, z. B. Löhne, Gehälter und Unterbringungskosten der Bediensteten, Kosten für Gutachten und Sachverständige, Kosten für die technische Ausstattung wie Messgeräte und Büromaterial etc. Die Verfahrenskosten werden von der öffentlichen Hand übernommen.

Daneben gibt es auch die Ausführungskosten (AK). Das sind alle Kosten, die durch die Ausführung einer Flurneuordnung entstehen. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für den Wege- und Wasserbau, die landschaftspflegerischen Anlagen, die Bodenordnung sowie für die Verwaltung der Teilnehmergemeinschaft.

Diese Kosten tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Flurneuordnung. Allerdings gibt die öffentliche Hand hierzu Zuschüsse, deren Höhe von der Verfahrensart und den örtlichen Verhältnissen abhängen.

 

Gliederung der Ausführungskosten

Die Ausführungskosten werden in Baden-Württemberg in Hauptgruppen gegliedert, die ähnliche Kosten verursachen. So enthält beispielsweise die Hauptgruppe "Wasserbau" neben der Herstellung von Wassergräben auch die Kosten für Rückhaltebecken oder den Bau einer Wasserstaffel im Rebgebiet.

Die Kosten für den Wegebau sind prozentual am größten, da hier sehr viele Untergruppen vorhanden sind, die vom Neubau eines Asphaltweges, über die Instandsetzung vorhandener Wege bis hin zu kleineren Brücken reichen.

Gliederung der Ausführungskosten

Wie hoch die Ausführungskosten in Ihrem Verfahren sind und wie sich diese im Detail aufgliedern, können Sie über die unteren Flurbereinigungsbehörden bzw. unter Aktuelle Verfahren erfahren.

 
 

Finanzierung der Ausführungskosten

Grundsätzlich sind die Ausführungskosten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Flurneuordnung zu tragen. Da eine Flurneuordnung immer auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, gibt die öffentliche Hand hier Zuschüsse aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) von 55 bis max. 85% der zuwendungsfähigen Ausführungskosten. Im Durchschnitt der letzten Jahre lagen diese bei rund 70%, wie aus der unten aufgeführten Tabelle entnommen werden kann. Auch Kommunen leisten freiwillige Beiträge zur Senkung der Teilnehmerbeiträge in den Verfahren.

Unter Beiträge Dritter verbergen sich Zahlungen von Unternehmensträgern, für deren Vorhaben Maßnahmen in der Flurneuordnung verursacht werden. So kann z. B. ein kombinierter Rad- und Wirtschaftsweg, der aufgrund einer Umgehungsstraße nicht mehr befahren werden kann, im Rahmen einer Flurneuordnung verlegt werden. Diese Kosten muss dann der Unternehmensträger als Verursacher übernehmen.  

Finanzierung