Grundlagen
Ökologische Voruntersuchung
Die Flurneuordnungsverfahren durchlaufen bis zu ihrer Einleitung eine intensive Vorbereitungsphase. Dabei werden ökologische Kriterien z. B. für Wasser-, Boden-, Klima- und Artenschutz von Anfang an verstärkt berücksichtigt. Eine naturschutzfachlich fundierte Planung muss auf zuverlässigen Grundlagen aufbauen. Hierzu gehört die Auswertung aller vorhanden Unterlagen und Daten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Noch vor Beginn einer Flurneuordnung werden die ersten Erhebungen durchgeführt. Es wird ermittelt, welche ökologischen Wertigkeiten, wie z. B. besonders schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume, in einem Verfahrensgebiet zu erwarten sind.
Allgemeine Leitsätze
Auf der Basis der ökologischen Voruntersuchung werden in einem Termin gemeinsam Leitbilder und Entwicklungsziele für die regionale Kulturlandschaft definiert. Dabei wirken u.a. Vertreter der unteren Naturschutzbehörde, der unteren Landwirtschaftsbehörde, der unteren Wasserbehörde, der anerkannten Naturschutzvereinigungen, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung, der Gemeinde und der Flurneuordnungsverwaltung mit.
Ebenso wird der Untersuchungsrahmen für die später durchzuführende Ökologische Ressourcenanalyse gemeinsam abgestimmt.
Ökologische Ressourcenanalyse
Die landschaftspflegerische Begleitplanung in der Flurneuordnung basiert auf einer systematischen Erfassung und Bewertung der Umweltsituation. Hierfür wurde in der Flurneuordnungsverwaltung Baden- Württemberg die Ökologische Ressourcenanalyse (ÖRA) entwickelt. Ziel der ÖRA ist es, systematisch die ökologischen Grundlagen für eine optimale Planung und nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten. Daher wird der Zustand der natürlichen Lebensgrundlagen im Planungsgebiet erfasst. Umfangreiche Berücksichtigung finden die Schutzgüter Boden, Gewässer, Flora, Fauna, Biotope, Landschaftselemente, Kleinstbiotope und Schutzgebiete.
Zu den einzelnen Lebensgrundlagen, die in Text und Karten dargestellt werden, liefert die ökologische Ressourcenanalyse zahlreiche Planungshinweise.
Qualifizierte Planungen erfordern Expertenwissen. Die umfassenden Untersuchungen werden von Landschaftsplanungsbüros vorgenommen.
Die Ergebnisse geben einen Überblick über die Situation von Natur und Landschaft. Veränderungen im Naturhaushalt können besser abgeschätzt werden. Sie sind damit wesentliche Grundlage für die Qualitätssicherung und eventuell spätere Erfolgskontrolle im Flurbereinigungsgebiet. Die Ökologische Ressourcenanalyse ermöglicht auch eine Abarbeitung aller naturschutzfachlichen Prüfinstrumente, wie Eingriffsregelung, artenschutzrechtliche Prüfung sowie Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung. Zugleich können Erfassungs- und Bewertungsverfahren dazu dienen, im Rahmen von Informationsveranstaltungen das Bewusstsein für den Wert der Kulturlandschaft zu schärfen.
Weitere Informationen
Anleitung zur Ökologischen Ressourcenanalyse (ÖRA) und Ökologischen Voruntersuchung (ÖV):