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Verfahrensarten


Für jeden Fall die passende Flurneuordnung

Das Flurbereinigungsgesetz bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, Strukturprobleme im ländlichen Raum zu beheben – einfache Instrumente für einfache Aufgabenstellungen und komplexe Instrumente für komplexe Aufgabenstellungen.

Wählen Sie durch einen "Klick" auf den Reiter die Verfahrensart aus:

Normalverfahren


Das Normalverfahren ist die geeignete Verfahrensart, wenn grundlegende oder mehrere Strukturdefizite vorliegen und von daher eine umfassende Neuordnung erforderlich ist.


Es können

  • zersplitterter Grundbesitz in der Feldlage zusammengelegt (arrondiert) werden,
  • Flurstückszuschnitte verändert werden, so dass besser bewirtschaftbare Flächen entstehen,
  • Nutzungskonflikte aufgelöst werden,
  • Dorfentwicklung betrieben werden und
  • Maßnahmen des Naturschutzes, Bodenschutzes, des Hochwasserschutzes und der Naherholung umgesetzt werden.


Der Vorteil des Normalverfahrens liegt in der zeitlichen und räumlichen Konzentration aller notwendigen Maßnahmen zur Erreichung agrar-, umwelt- und raumordnungspolitischer Ziele.

 

Agrarstrukturverbesserung

Vereinfachte Verfahren

Ortsgestaltungsverfahren

Vereinfachtes Verfahren (nach § 86 Abs. 1 Nr. 1,3 und 4 FlurbG)

Das vereinfachte Verfahren ist für kleinere Gebiete oder begrenzte Aufgabenstellungen geeignet. Es können grundsätzlich die gleichen Maßnahmen, wie im Normalverfahren umgesetzt werden.
 
 

Vereinfachtes Verfahren (nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG)

Diese Variante des vereinfachten Verfahrens ist dafür geeignet, die Umsetzung planungsrechtlich bereits genehmigter Fremdmaßnahmen kleineren Umfangs (z. B. einer Gemeinde oder eines Landkreises) zu unterstützen und die entstehenden landeskulturellen Nachteile zu beheben.
Voraussetzung ist, dass der Träger der Fremdmaßnahme über ausreichende Eigentumsflächen für sein Vorhaben verfügt.

 

Verfahren zur Erhaltung von Streuobstwiesen

Besonderheiten im Ablauf

Es bietet folgende Vereinfachungsmöglichkeiten, die nach Bedarf genutzt werden können:

 

Unternehmensverfahren


Werden für Großbaumaßnahmen (Unternehmen), wie Autobahnen, Bahntrassen, Schifffahrtsstraßen, Wasserrückhaltungen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen, kann der entstehende Landverlust mit Hilfe einer Unternehmensflurneuordnung auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt und Nachteile für die allgemeine Landeskultur (Durchschneidung von Flurstücken und Wegen) vermieden werden.
Voraussetzung ist, dass für das Vorhaben eine Planfeststellung oder ein entsprechendes Planungsverfahren durchgeführt wird.


Die Kosten der Behebung der Durchschneidungsschäden und des Verfahrens trägt der Unternehmensträger. Für das vom Unternehmen benötigte Land und für die entstehenden Nachteile erhalten die Betroffenen eine Geldentschädigung.


Im Unternehmensverfahren können die erforderlichen Bauflächen rasch bereitgestellt werden. Ausgleichs-, Ersatz- und Entschädigungsregelungen können umgesetzt werden.

 

Umgehungsstraße

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren


Soll eine rasche Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft herbeigeführt, Nutzungskonflikte gelöst oder notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt werden, die kein neues Wegenetz und sonstige größere (Bau-)Maßnahmen erfordern, ist die Beschleunigte Zusammenlegung das geeignete Verfahren.


Die Zusammenlegung erfolgt nach Möglichkeit durch Tausch ganzer Grundstücke und wird in der Regel mit den Grundstückseigentümern vereinbart.


Besonderheiten im Ablauf

  • Es muss kein Vorstand der TG gewählt werden. Stattdessen kann die Teilnehmerversammlung direkt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden wählen.
  • Die Ermittlung des Werts der Grundstücke ist in einfacher Weise durchzuführen. Die Ergebnisse werden im Zusammenlegungsplan (entspricht Flurbereinigungsplan) bekannt gegeben.
  • Ein Wege- und Gewässerplan wird nicht aufgestellt.
  • Baumaßnahmen werden in der Regel nicht durchgeführt.
  • Die Zuteilung wird vereinbart.
  • Verfahrensschritte können zusammengefasst werden.

 

 
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren

Freiwilliger Landtausch


Der Freiwillige Landtausch ist ein schnelles und einfaches Verfahren zur Verbesserung der Agrarstruktur. Dabei werden zwischen wenigen Grundstückseigentümern Grundstücke freiwillig ausgetauscht. Er ist vor allem geeignet, eine begrenzte Besitzzersplitterung zu beheben, sofern dazu nur geringe Vermessungsarbeiten und Folgemaßnahmen nötig sind.
Ein Landtausch kann auch aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt werden.


Besonderheiten im Ablauf

  • Der Tausch möglichst ganzer Flurstücke wird freiwillig vereinbart.
  • Es wird keine TG gebildet.
  • Es wird keine Wertermittlung durchgeführt.
  • Wege- und Gewässerplan sowie Baumaßnahmen entfallen.
  • Es wird keine vorläufige Besitzeinweisung durchgeführt.
  • Die Ergebnisse werden im sog. Tauschplan zusammengefasst.
  • Eine Schlussfeststellung entfällt. Das Verfahren ist beendet sobald die öffentlichen Bücher berichtigt sind.
 
Freiwilliger Landtausch zur Agrarstrukturverbesserung