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Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG)


Die Mitglieder des Vorstands kommen in der Regel aus den Reihen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Mindestens ein Vorstandsmitglied und ein Stellvertreter darf am Verfahren nicht beteiligt sein, also Personen, die keine Eigentums- oder Pachtflächen im Flurbereinigungsgebiet besitzen.
 

Der Vorstand vertritt die Interessen der Teilnehmergemeinschaft (TG). Er führt die Geschäfte der TG und übernimmt deren Aufgaben. Die Kassenführung und die Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen kann auf den Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen werden.
 

Der Vorstand wirkt außerdem bei der Wertermittlung, der Aufstellung des Wege- und Gewässerplans und den Grundsätzen für die Neugestaltung mit. Bei wichtigen Entscheidungen kann er die Mitglieder zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
 

Der Vorstand wirkt ehrenamtlich. Von der TG wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Über die Höhe der Entschädigung entscheidet die untere Flurbereinigungsbehörde.
 

 

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