Das Festpunktfeld der Landesvermessung

Das Festpunktfeld ist insbesondere Grundlage für Lage-, Höhen- und Schweremessungen, Liegenschaftsvermessungen, topographische Landesaufnahme, Führung von Geoinformationssystemen, Ingenieurbauprojekte, Katastrophenschutz und die Erforschung der Figur der Erde.

 

Das Festpunktfeld der Landesvermessung besteht aus: 

►   Geodätischen Grundnetzpunkten (GGP)
►   Höhenfestpunkten (HFP) 1. und 2. Ordnung
►   Schwerefestpunkten (SFP) 1. und 2. Ordnung
Referenzstationspunkten (RSP)

 

Diese Festpunkte sind dauerhaft vermarkt und hochgenau bestimmt. Die Daten der Festpunkte werden vom LGL erhoben und qualifiziert sowie im Amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS) geführt.

 

 

Antennen-Wolken

SAPOS®-Referenzstationsantenne

Geodätische Grundnetzpunkte (GGP) und Referenzstationspunkte (RSP)

Die Geodätischen Grundnetzpunkte 
 • dienen der physischen Realisierung und Sicherung des ETRS89 in Deutschland sowie 
 • der Verknüpfung der Lage-, Höhen- und Schwerebezugsrahmen.
 

Die Referenzstationspunkte 
  • dienen ergänzend zu den GGP der physischen Realisierung des ETRS89 in Deutschland und
  • sind Basis für die Bereitstellung des amtlichen geodätischen Raumbezugs über SAPOS®.
 

Die am 01.12.2016 eingeführte Realisierung ETRS89/DREF91 (R2016) weist eine höhere innere Genauigkeit auf und unterscheidet sich in der Lage nur geringfügig von der bisherigen Realisierung 2002.

 

 

05_04_01_festpunkte4

Messung mit Nivellierlatte auf Höhenbolzen

Höhenfestpunkte (HFP)

Die Höhenfestpunkte (HFP) 1. Ordnung wurden bundesweit neu gemessen. Sie realisieren das einheitliche Höhenbezugssystem. Als Deutsches Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016) stellen sie den amtlichen Höhenbezugsrahmen dar.

 

Das DHHN2016 wird in Baden-Württemberg durch HFP 2. Ordnung verdichtet.

 

Die Bezeichnung der Höhen lautet „Höhen über Normalhöhen-Null (NHN) im DHHN2016 (Höhenstatus 170)“.

Das DHHN2016 löst die bisherigen Höhen im DHHN92 (Höhenstatus 160) ab, die auf einer bis zu 40 Jahre alten Datengrundlage basieren.

Die Höhen im DHHN2016 weisen gegenüber den Höhen im DHHN92 Unterschiede von bis zu 5cm auf, in Bodenbewegungsgebieten können auch größere Differenzen auftreten. Messungen und Auswertungen von Nivellements müssen stets im selben Höhenbezugsrahmen erfolgen. Jeder Höhenwert ist durch eine eindeutige Angabe des zugehörigen Bezugsrahmens zu kennzeichnen.

Zur Umformung von Höhen zwischen unterschiedlichen Höhenbezugsrahmen steht hier der Höhentransformationsdienst des LGL zur Verfügung.

 

 

Scintrex auf GNSS Punkt

Relativgravimeter zur Schweremessung

 

Schwerefestpunkte (SFP)

Das Schwerefestpunktfeld wurde seit dem Jahr 2006 durch weitere Absolutschweremessungen ergänzt und validiert.

Diese erweiterte Schweredatenbasis bildet das Deutsche Hauptschwerenetz 2016 (DHSN2016) und ersetzt das DHSN96 bei gleichbleibendem Schwereniveau.