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Ökologische Voruntersuchung (ÖV)


Bereits vor der Anordnung eines Verfahrens werden ökologische Voruntersuchungen durchgeführt. Dazu wird ermittelt, welche naturschutzfachlichen Grundlagen und ökologischen Wertigkeiten im Verfahrensgebiet der Flurneuordnung zu erwarten sind und in der Regel im Rahmen der ÖRA oder speziellen tiefergehenden Untersuchungen (z. B. FFH-Verträglichkeitsprüfung) zu behandeln sind. Die ÖV dient als Grundlage für die Aufstellung der allgemeinen Leitsätze
 

 

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