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Beschleunigte Zusammenlegungen (§§ 91 bis 103 FlurbG)


Die Beschleunigte Zusammenlegung ist ein Verfahren zur raschen Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft oder zur Durchführung notwendiger Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ein neues Wegenetz und sonstige größere Maßnahmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung sind zunächst nicht erforderlich. Die Zusammenlegung erfolgt nach Möglichkeit durch Tausch ganzer Grundstücke und wird in der Regel vereinbart.
 

 

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