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Daten des Liegenschaftskatasters

Im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssytem (ALKIS®) werden landesweit Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) nachgewiesen, graphisch dargestellt und ständig aktualisiert. Das Liegenschaftskataster dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme.

ALKIS® ist ein Teil von "AAA" (AFIS-ALKIS-ATKIS).

Daten und Dokumente aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie über den Geodatenshop (eine Registrierung ist notwendig).

 

Vorsicht vor überhöhten Gebühren

Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der gebührenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu überhöhten oder zusätzlichen Gebühren führen.

Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder bei den Vermessungsbehörden auf kommunaler Ebene erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an geodaten@lgl.bwl.de.

 

Neues Gebührenverzeichnis für ALKIS

Am 1. März 2019 tritt auf Grund des Neuerlasses der Gebührenverordnung MLR (GebVO-MLR) vom 11. Dezember 2018

(GBl. S. 1577) ein neues Gebührenverzeichnis in Kraft. In diesem werden die Gebühren für gebührenpflichtige Tatbestände und öffentliche Leistungen der Vermessungsbehörden nach dem Vermessungsgesetz neu geregelt. Die neuen Gebührensätze gelten für alle Aufträge auf Übermittlung von Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters ab dem 01.03.2019.

Bitte beachten Sie dazu die folgende Kundeninformation mit Beispielberechnung (PDF).

Die neue GebVO-MLR finden Sie bei den Vorschriften unter den Rechtsverordnungen.