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Vorschriften zur EU-Kofinanzierung


Ausstieg der Flurneuordnung aus dem MEPL III

Mit der von Herrn Minister Hauk MdL im März 2017 getroffenen Entscheidung, keine EU-Kofinanzierungsmittel für die Durchführung von Flurneuordnungen mehr einzusetzen, folgte bei der EU-Kommission die Antragstellung zur Herauslösung der Flurneuordnung aus dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan (MEPL III).

Die Entscheidung der EU-Kommission fiel am 04. 07. 2018. Mit dieser Entscheidung wurde der Ausstieg der Flurneuordnung aus dem MEPL III und somit aus der EU-Kofinanzierung endgültig festgelegt.

Da einige Projekte in Flurneuordnungsverfahren erst nach dem Ende der Förderperiode des MEPL II von 2007 bis 2014 durch Schlusszahlungen abgeschlossen wurden, muss eine gewisse Anzahl an Projekten bis 2022 Ex-Post-Kontrollen unterzogen werden. Aus diesem Grund verbleiben die entsprechenden Vorschriften weiterhin im Intranet und Internet.

 
 

Geänderte Publizitätsvorschriften aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

Im Maßnahmen- und Entwicklungsplan wird u. a. festgelegt, dass für geförderte Verfahren Erläuterungstafeln aufzustellen sind. Diese Verpflichtung gilt gemäß Teil A Nummer 10 des GAK-Rahmenplans auch für Verfahren, welche ausschließlich mit Mitteln aus der GAK gefördert werden.

Das LGL hat festgelegt, dass in allen Flurbereinigungsverfahren entsprechende Erläuterungstafeln nach den unten aufgeführten Vorgaben aufgestellt werden müssen. Weiter wurde festgelegt, dass in allen Flurbereinigungsverfahren (spätestens) ab Baubeginn bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist (12 Jahre) an einer gut sichtbaren Stelle im Flurbereinigungsgebiet mindestens eine Erläuterungstafel aufzustellen ist.

Außerdem wurde festgelegt, dass alle bisher aufgestellten Erläuterungstafeln ohne Ausnahme inhaltsgleich zu ersetzen sind. Sollte z.B. eine TG keine EU-Mittel bekommen, aber bereits ein MEPL III-Schild aufgestellt hat, ist ein identisches MEPL III-Schild aufzustellen. Gleiches gilt für GAK–, MEPL I– und MEPL II– Schilder.


Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) / Flurneuordnung - Vorgaben zur Erläuterungstafel:

 



EU-Verordnungen

Die Verordnungen werden auf der Seite des MLR - Infodienstes der Landwirtschaft aktuell gehalten.       

zu finden sind diese auch auf der Internetseite EUR-Lex -Der Zugang zum EU-Recht  unter Angabe des Jahres und der Verordnungsnummer abrufbar.


Nachfolgend sind die wichtigsten für die Flurneuordnung beispielhaft aufgeführt:      

  • ELER-Verordnung 1305/2013 als Grundlage zur EU-Kofinanzierung der Flurneuordnung, s. Artikel 5 Prioritäten (dort Nummer 2a Wettbewerbsfähigkeit), Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe c. Auswahlkriterien sind nach Artikel 49 vorgeschrieben.

dazu unter anderen die wichtigsten Delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen:

  • Delegierte Verordnung 807/2014 zur Ergänzung der 1305/2013
  • ELER-Durchführungs-Verordnung 808/2014 zur 1305/2013
  • Finanz-/Verwaltungs-/Kontroll-Verordnung 1306/2013 mit allgemeinen Bestimmungen zur Finanzierung, Verwaltung und über das Kontrollsystem
  • Delegierte Verordnung 640/2014 zur Ergänzung der 1306/2013 (betr. Verwaltungs- und Kontrollsystem, Verwaltungssanktionen)
  • Durchführungs-Verordnung 809/2014 zur 1306/2013, z.B. stehen die allgemeinen Bestimmungen für die Durchführung von Kontrollen in den Artikeln 1, und 48 bis 53.

 

 

 

2.2.4 Flurneuordnung Code 4.3.2

 

A Ablaufplan
001 Ablaufschema FNO allgemein
002 Ablaufschema FNO Finanzierung
   
B Rechtsgrundlagen
001 Förderrichtlinie FNO
002 Maßnahmenbeschreibung FNO aus MEPL III
   
C Förder- und Zahlungsanträge, Unterlagen
  diese Unterlagen sind im Intranet der FNO-Verwaltung zu finden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die zuständige Flurbereinigungsbehörde
   
D Verwaltungskontrolle
  diese Unterlagen sind im Intranet der FNO-Verwaltung zu finden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die zuständige Flurbereinigungsbehörde
   
E Vor-Ort-Kontrolle, Ex-Post-Kontrolle
  diese Unterlagen sind im Intranet der FNO-Verwaltung zu finden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die zuständige Flurbereinigungsbehörde
   
F Maßnahmenübergreifende Regelungen
  diese Unterlagen sind im Intranet der FNO-Verwaltung zu finden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die zuständige Flurbereinigungsbehörde

 

 

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