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Finanzierung


Die Flurneuordnung wird durch Zuschüsse zu den Ausführungskosten, sonstige Leistungen Dritter und Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer finanziert.
Die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfahrenskosten) trägt das Land.
 

 

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