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Vorläufige Besitzeinweisung


Damit die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter möglichst frühzeitig die Vorteile der Neueinteilung nutzen können, wird in der Regel eine vorläufige Besitzeinweisung durchgeführt. Voraussetzung ist, dass die neuen Grenzen in die Örtlichkeit übertragen sind, endgültige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke vorliegen und das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten feststeht.
 

Die endgültigen Regelungen sowie die finanzielle Abrechnung werden erst im Flurbereinigungsplan festgesetzt.
Bei der vorläufigen Besitzeinweisung erfolgt nur die Besitzübergabe, jedoch noch kein Eigentumsübergang. Rechtliche Regelungen können weiterhin nur über Grundstücke des Alten Bestands getroffen werden.
 

 

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