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Surrogation


Das in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz geltende Prinzip der Surrogation beinhaltet eine ungebrochene Fortsetzung des Eigentums und der sonstigen Rechte an den in veränderter Gestalt im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen Grundstücken. Die Eigentumsrechte bleiben somit durch die Neuordnung unberührt. Eine Änderung vollzieht sich nur insoweit, als der Gegenstand des Eigentums durch ein in seiner Form verändertes Grundstück ersetzt wird.
 

 

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