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Planungsgrundsätze


In Flurneuordnungen ist ein landschaftsangepasstes, abgestuftes Wegenetz zu entwickeln, das u.a. den Verkehrs- und Bewirtschaftungserfordernissen bei einem weitergehenden Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung trägt. Dabei sind u.a. die nachfolgend genannten Planungsgrundsätze zu berücksichtigen.
 

Die Wegenetzkonzeptionen werden auf der Grundlage der allgemeinen Leitsätze, ökologischen Voruntersuchungen, ökologischen Ressourcenanalyse und weiterer Fachplanungen unter Einhaltung des Kostenrahmens erstellt. Es sollen möglichst weitmaschige, dem Gelände angepasste, abgestufte Wegenetze entstehen, die sich an Raumkanten (natürliche Gewanngrenzen) orientieren. Dabei hat die Optimierung bzw. Modernisierung des vorhandenen Wegenetzes Vorrang vor Neubau. Auf einen bedarfsgerechten Ausbaustandard mit dem Ziel der Minimierung der Versiegelung ist zu achten, d.h. Wege werden nur dort befestigt werden, wo es zwingend erforderlich ist. Die Erschließung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen erfolgt in der Regel nur mit einem befestigten Weg auf der Basis eines unter agrarstrukturellen Gesichtspunkten abgestimmten Nutzungskonzeptes
 

 

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