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Aktives Mitwirken


Wie werde ich Vorstandsmitglied?

Die Vorstandsmitglieder werden in der Regel nach der Anordnung einer Flurneuordnung für die gesamte Laufzeit des Verfahrens von den Teilnehmern gewählt. Wenn Sie Mitglied des Vorstandes einer Teilnehmergemeinschaft werden wollen, sollten Sie Kontakt mit der zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde aufnehmen, wo man sich über aktive Teilnehmer freut.


Wie kann ich meine Meinung in die Flurneuordnung einbringen?

Sie können jederzeit ein Gespräch mit einem Mitglied des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft führen und ihre Meinung einbringen. Die Adressen und Telefonnummern finden Sie bei der Beschreibung der Projekte. Sie können sich auch an den zuständigen Leitenden oder Ausführenden Ingenieur des Verfahrens wenden. Oder Sie schreiben uns eine Mitteilung. Selbstverständlich werden Ihre Fragen und Anregungen vertraulich behandelt.


Wie kann ich innerhalb der Teilnehmergemeinschaft aktiv mitwirken?

Wenn Sie Mitglied des Vorstandes einer Teilnehmergemeinschaft werden, im Verfahren mitarbeiten, Anregungen oder Vorschläge einbringen oder vielleicht ein Fest oder Treffen organisieren wollen, dann sollten Sie Kontakt mit der zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde aufnehmen, wo man sich über aktive Teilnehmer freut.


Kann ich an einem Flurneuordnungs-Seminar teilnehmen?

Ja. Die jeweiligen Termine (im Frühjahr) und das Programm erfahren Sie hier:


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