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Vermessung


Im Rahmen der Flurneuordnung wird die gesamte Gebietsgrenze festgestellt, d.h. alle Punkte der Außengrenze des Verfahrensgebietes werden überprüft und nach modernsten Erkenntnissen neu vermessen und in der Regel abgemarkt. Die neuen Flurstücke innerhalb des Verfahrensgebietes entstehen durch Berechnung. Diese neuen Grenzpunkte werden abgesteckt aber in der Regel nicht mehr abgemarkt. Die alten Flurstücke werden nicht vermessen.
 

 

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