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Träger öffentlicher Belange


Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Behörden und andere - auch privatrechtlich organisierte - Institutionen, denen die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Gesetz übertragen ist und deren (hoheitlicher) Aufgabenbereich von einer Flurneuordnung berührt wird. Hierzu zählen insbesondere die Gemeinden.
 

Weitere TöBs sind z. B. die unteren Landwirtschafts-, Straßenbau-, Forst-, Vermessungs-, Naturschutz-, Wasser-, Bodenschutz- und Altlastenbehörden sowie die Baurechtsbehörden, das zuständige Regierungspräsidium (höhere Naturschutz-, Raumordnungs-, Denkmalschutz-, Fischerei- und Straßenbaubehörde), das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Eigentümer von Wasserversorgungs-, Abwasserbeseitigungs-, Energieversorgungs- und Telekommunikationsanlage, Zweckverbände oder Weinbauberater.
 

Die anerkannten Naturschutzvereinigungen sind keine Träger öffentlicher Belange, werden aber in Baden-Württemberg wie Träger öffentlicher Belange beteiligt.
 

 

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