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Kaufen, Verkaufen, Vererben, Verschenken


Kann ich mein Grundstück verkaufen, vererben, verschenken?

Der Grundstücksverkehr ist durch die Flurneuordnung nicht eingeschränkt. Sie können daher jederzeit Ihre Grundstücke verkaufen, vererben oder verschenken.


Kann ich ein Grundstück kaufen?

Der Grundstücksverkehr ist durch die Flurneuordnung nicht eingeschränkt. Sie können daher jederzeit Grundstücke kaufen. Während des Flurneuordnungsverfahrens bereits getroffene Entscheidungen der Flurneuordnungsbehörde (z. B. Bewertung) auch Ihrer Rechtsvorgänger (z. B. Vereinbarungen) bezüglich der zu kaufenden Grundstücke müssen Sie übernehmen.


Kauft die Teilnehmergemeinschaft Grundstücke?

Die Teilnehmergemeinschaft kauft in der Regel Grundstücke auf. Wegen eines Angebotes wenden Sie sich bitte an den Leitenden oder Ausführenden Ingenieur Ihrer Flurneuordnung.
 

 

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