Datum:
16. Juli 2026
Bei unteren Vermessungsbehörden sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt Stellen von Referentinnen / Referenten (w/m/d) neu zu besetzen. Der Dienstort ist das Landratsamt des jeweiligen Landkreises. Eine Neuein-stellung ist grundsätzlich landesweit in mehreren Landratsämtern möglich und hängt im We-sentlichen von den Vorstellungen der Bewerbenden und dem Vorhandensein einer freien und besetzbaren Stelle ab.