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Vertragsunterzeichnung:Neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem LGL und dem Städtetag BW

Präsident Dieter Ziesel (LGL) und Stefan Dvorak (AG62) bei der Vertragsunterzeichnung
Datum:
9. Dez. 2025
Von:
Christiane Klingelhöller

Am 8. Dezember 2025 fand die Unterzeichnung einer neuen Kooperationsvereinbarung zwischen dem LGL und dem Städtetag von Baden-Württemberg, vertreten durch die thematisch zuständige Arbeitsgemeinschaft (AG62), statt. 

In dieser Arbeitsgemeinschaft sind die Städte vertreten, die nach dem Vermessungsgesetz untere Vermessungsbehörden sind und damit das Recht haben, das Liegenschaftskataster für ihr Gebiet selbst zu führen. Die Städte stellen dem LGL ihre Liegenschaftsdaten zur Verfügung, so dass das LGL als obere Vermessungsbehörde die Daten überregional und landesweit flächendeckend vertreiben kann.  Darüber hinaus unterstützen sich das LGL und die Städte gegenseitig durch den Austausch verschiedener Geodaten, wie z.B. Geländemodellen, Luftbilddaten oder Touristischen Informationen. 

Neben Firmen, Bürgern, Vereinen oder der Wissenschaft versorgt das LGL mit diesen Daten aus Baden-Württemberg auch die zentralen Stellen der AdV, also der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen in Deutschland. So profitieren auch Kunden von unserer Kooperation, die länderübergreifend oder bundesweit Daten beziehen wollen. 

Durch die Umsetzung der Open Data Richtlinie der EU wurde nun eine Neuauflage der Vereinbarung erforderlich.

Mit der Unterschrift am 08.12.2025 kann der neue Vertrag bereits für das Jahr 2025 Anwendung finden.

Gerne sind wir auch in den kommenden Jahren verlässliche Partner, die sich gegenseitig bei ihren Aufgaben in den Bereichen Liegenschaftsdaten und Vermessung unterstützen.