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Abfindung in Geld


Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Flurneuordnung können mit ihrer Zustimmung statt in Land ganz oder teilweise in Geld abgefunden werden. Die Zustimmung bedarf zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Form. Sobald sie der Flurbereinigungsbehörde zugegangen oder in eine Verhandlungsniederschrift aufgenommen worden ist, kann die Zustimmung nicht widerrufen werden. Eine Abfindung in Geld kann auch erforderlich werden, wenn Rechte oder Holzpflanzen auf eine neue Eigentümerin oder einen neuen Eigentümer übergehen.  
 

 

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