Gäufelden-Öschelbronn (Sindlinger Birkle)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Gäufelden-Öschelbronn (Sindlinger Birkle)
Empfänger Claudia Kallning, Projektleiter/Projektleiterin
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Böblingen

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
68 ha
Anzahl der Teilnehmer
35
Kosten
0.3 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die Flurbereinigung wird voraussichtlich mit 60 % Zuschuss durch den Bund und das Land gefördert.

Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, hat mit Beschluss vom 03.12.2018 die Flurbereinigung Gäufelden-Öschelbronn (Sindlinger Birkle) als ein vereinfachtes Verfahren nach § 86 FlurbG angeordnet.

Mit der Flurneuordnung soll der ländliche Wegebau gefördert werden. Ziel ist der Lückenschluss des Feldwegenetzes auf Gemarkung Öschelbronn im Gewann Sindlinger Birkle und die Modernisierung eines Wegeabschnitts (Wegverbindung von Öschelbronn in Richtung Sindlingen). Die Wegverbindung ist von großer landwirtschaftlicher Bedeutung unter anderem für die Zuckerrübenabfuhr, Anbindung verschiedener Hofstellen zu ihren Bewirtschaftungsflächen und zur Verkehrsentflechtung für die Kreisstraße 1032.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Christian Bühler




Gerd Schäberle




Paul-Gerhard Haag




Gerd Walter




Michael Kussmaul




Karl Kopp




Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Claudia Kallning
Parkstr. 2
71034 Böblingen
+49 7031 663-5070
c.kallning@lrabb.de
Ausführender Ingenieur
Lucas Mayer
Parkstr. 2
71034 Böblingen
+49 7031 663-5073
l.mayer@lrabb.de
Mitarbeiter
Sabrina Hörndl
Parkstr. 2
71034 Böblingen
+49 7031 663-5079
s.hoerndl@lrabb.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung und Planung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung