Nordheim (Sommerhalde)


Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Nordheim (Sommerhalde)
Empfänger Isabella Schirmer, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
08.03.2024
Die Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung haben im März 2024 begonnen und werden bis ca. August andauern. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Dokument "Ökologische Untersuchungen 2024".

Dort finden Sie außerdem weitere Informationen zum aktuellen Verfahrensstand und den anstehenden Arbeiten in 2024.
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Heilbronn

Verfahrensart
Vereinfachtes Rebverfahren nach §86 (1), Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
3 ha
Anzahl der Teilnehmer
15
Kosten
0.1 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Zuschuss durch Bund und Land in Höhe von mind. 65 %.

Derzeitig wird von einer Erhöhung des Grundzuschusses um 5 % ausgegangen, da ein ökologischer Mehrwert geschaffen wird.

Der erwartete Gesamtzuschuss beträgt derzeit somit 70 %.

Das Verfahrensgebiet der Flurneuordnung "Nordheim (Sommerhalde)“ liegt westlich der Gemeinde Nordheim am südlichen Rand des Heuchelberg. Es hat eine Fläche von knapp 3 ha, wovon ca. 2 ha Rebflächen sind. Die Rebflächen orientieren sich nach Süden bzw. Westen. Das Gebiet erstreckt sich auf einer Höhenlage von ca. 200 m bis 230 m ü. NN.

Mit einem Flurneuordnungsverfahren sollen die Arbeits- und Produktionsbedingungen in den Weinbergen der Gewanne „Sommerhalde“ und „Trautenbusch“ verbessert werden. Durch Abschieben einer Kuppe soll ein gleichmäßiges Gefälle hergestellt werden. Außerdem sollen die Grundstücksformen durch Bodenordnung verbessert und - wo möglich - Eigentumsflächen zusammengelegt werden. So soll die rentable Bewirtschaftung des Hanges für die Zukunft gesichert werden. Wegebaumaßnahmen sind nach heutigem Stand nicht notwendig.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Andreas Holder
Im Denzler 8
74226 Nordheim
07133 7320
holder-rosa@gmx.de
Martin Rembold
Frankenstraße 17
74226 Nordheim
07133 12125
mirembold@freenet.de
Werner Ziegler
Im Denzler 6
74226 Nordheim
07133 7336
w.ziegler@gmx.de
Roland Plieninger
Mühlstraße 1
74226 Nordheim
07133 961020
plieninger.nordheim@t-online.de
Bernd Zinser
Im Schelmental 1
74226 Nordheim
07133 964320
roschi.zinser@freenet.de
Manfred Holder
Im Lerchenrain 18
74226 Nordheim
07133 7528
ing-holder@gmx.de
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Isabella Schirmer
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
+49 7131 994-7073
isabella.schirmer@landratsamt-heilbronn.de
Ausführender Ingenieur
Doris Seebach
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
+49 7131 994-7062
Doris.Seebach@landratsamt-heilbronn.de
Mitarbeiter
Rene Fritschle
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
+49 7131 994-7063
Rene.Fritschle@landratsamt-heilbronn.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg