Ditzingen-Heimerdingen (Südumfahrung)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Ditzingen-Heimerdingen (Südumfahrung)
Empfänger Jonas Stadler, Projektleiter/Projektleiterin
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Ludwigsburg

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
233 ha
Anzahl der Teilnehmer
144
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Die Ortsdurchfahrt von Heimerdingen ist durch eine hohe Verkehrsbelastung stark beeinträchtigt. Deshalb ist der Bau einer 3,3 km langen Umgehungsstraße von der Kreisgrenze (Landkreis Böblingen / Landkreis Ludwigsburg) im Westen bis zur bestehenden L1177 – Feuerbacher Straße im Osten geplant.

Hierzu wurde der Bebauungsplan „Südumfahrung Heimerdingen, 1. Bauabschnitt: L1177 Ortsumgehung Heimerdingen von der Kreisgrenze bis L1177“ aufgestellt.

Hauptziel des Flurbereinigungsverfahrens ist die Bereitstellung des Landes zu Gunsten des Unternehmens. Außerdem sollen die Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen (insbesondere Zerschneidungsschäden an Flurstücken), vermieden werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft








Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Jonas Stadler
Hindenburgstr. 30/1
71638 Ludwigsburg
07141 144-44861
Jonas.Stadler@Landkreis-Ludwigsburg.de
Ausführender Ingenieur
Verena Kühnhackl
Hindenburgstr. 30/1
71638 Ludwigsburg
07141 144-44858
Verena.Kuehnhackl@Landkreis-Ludwigsburg.de
Mitarbeiter
Axel Mechler
Hindenburgstr. 30/1
71638 Ludwigsburg
07141 144-44896
Axel.Mechler@Landkreis-Ludwigsburg.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
bevorstehendWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung