Sinsheim-Hoffenheim (HWS)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Sinsheim-Hoffenheim (HWS)
Empfänger Andreas Neubert, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Vorläufige Gebietskarte vom 29.06.2023
eingestellt am 05.07.2023
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rhein-Neckar-Kreis

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
207 ha
Anzahl der Teilnehmer
280
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Durch den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens nördlich von Hoffenheim und die Verbreiterung des Gewässerbetts der Elsenz südlich von Hoffenheim entstehen Nachteile für die allgemeine Landeskultur. Diese können nur durch Bodenordnung in einem Flurneuordnungsverfahren zweckmäßig beseitigt werden. Die für die Maßnahmen benötigten Flächen (rd. 5,5 ha) werden vom Unternehmensträger, dem Zweckverband "Hochwasserschutz, Einzugsbereich Elsenz - Schwarzbach", bereitgestellt. Im Zuge des Verfahrens soll ein Interessenausgleich zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern und dem Hochwasserzweckverband herbeigeführt werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft








Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Andreas Neubert
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
+49 6221 522-5401
a.neubert@rhein-neckar-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
in BearbeitungFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
bevorstehendAnordnung
bevorstehendWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung