Eschbronn


Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
  • bevorstehend Ökologische Untersuchungen
  • bevorstehend Wertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Eschbronn
Empfänger Silvia Helmstädter, Projektleiter/Projektleiterin
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Die Angaben in den Feldern mit * benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können! Für evtl. Rückfragen bitten wir um Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse.

Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
10.04.2024
Am 09.04.2024 hat um 19:00 Uhr in der Mühlbachhalle in Eschbronn eine Aufklärungsversammlung stattgefunden.

Hierzu wurden alle voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer eingeladen.
Im Termin wurde eingehend über das geplante Flurneuordnungsverfahren informiert. Anschließend fand ein gemeinsamer Austausch an den ausgehängten Karten statt.

Alle erforderlichen Unterlagen werden nun von der Flurbereinigungsbehörde zusammengestellt und an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) versendet, sodass dort eine zeitnahe Anordnung des Verfahrens erfolgen kann.

Die Präsentation sowie weitere Unterlagen finden Sie hier:


16.02.2024
Das Arbeitsprogramm 2024 wurde vom Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz freigegeben.
Die nächsten Schritte im Verfahren Eschbronn sind:
- Aufklärungsversammlung für die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer
- Anhörung der Träger öffentlicher Belange
- Anordnung des Verfahrens durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)

13.03.2023
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rottweil

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
519 ha
Anzahl der Teilnehmer
194
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Das Flurneuordnungsverfahren wird bearbeitet von:

Landratsamt Rottweil
Flurneuordnungs- und Vermessungsamt
Ruhe-Christi-Straße 29
78628 Rottweil
E-Mail: flurneuordnungsamt@lrarw.de
Telefon: 0741 244-924
Fax: 0741 244-6924

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft








Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Silvia Helmstädter
Ruhe-Christi-Str. 29
78628 Rottweil
+49 741 244-730
Silvia.Helmstaedter@landkreis-rottweil.de
Ausführender Ingenieur
Sebastian Bantel
Ruhe-Christi-Str. 29
78628 Rottweil
+49 741 244-924
Sebastian.Bantel@landkreis-rottweil.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
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Antrag auf Grundbuchberichtigung
Die Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge ist gebührenfrei, wenn der Grundbuchberichtigungsantrag innerhalb von zwei Jahren seit dem Sterbefall beim Grundbuchamt eingeht.
bevorstehendWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
bevorstehendÖkologische Untersuchungen
bevorstehendWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung