Gäufelden-Nebringen (Wald)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Gäufelden-Nebringen (Wald)
Empfänger Claudia Kallning, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Böblingen

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
65 ha
Anzahl der Teilnehmer
122
Kosten
0.2 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die Waldflurbereinigung wird voraussichtlich mit 59 % Zuschuss durch die EU, den Bund und das Land gefördert. Den Rest bringen die Waldeigentümer auf, wobei die Kosten auf 12 Cent / m² durch die Gemeinde Gäufelden gedeckelt werden.

Der Privatwald in Gäufelden-Nebringen ist nur unzureichend mit öffentlichen Wegen erschlossen, außerdem liegt Besitzzersplitterung vor. Durch eine Waldflurbereinigung erhalten alle Waldgrundstücke einen Anschluss an das öffentliche Wegenetz. Außerdem werden größere zusammenhängende Grundstücke geschaffen.
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Flurstücke können Sie suchen über das Bürger-GIS BB:
www.lrabb.de/buergergis

oder das Geoportal BW:
www.geoportal-bw.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Dierk Weippert




Ewald Bahlinger




Erich Schittenhelm




Gottlieb Schittenhelm




Michael Adrion




Werner Egeler




Rolf Hörmann




Klaus Hörmann




Uschi Gauß-Jung




Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Claudia Kallning
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5070
c.kallning@lrabb.de
Ausführender Ingenieur
Evelyn Keppler
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5100
e.keppler@lrabb.de
Mitarbeiter
Monika Rieger
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5046
m.rieger@lrabb.de
 
Lucas Mayer
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5073
l.mayer@lrabb.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung und Planung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungAusführung der Planung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung