Magstadt (L 1189)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Magstadt (L 1189)
Empfänger Claudia Kallning, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
27.10.2021
BERICHTIGUNG DER ÖFFENTLICHEN BÜCHER
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Derzeit erfolgt die Berichtigung der öffentlichen Bücher,
der Stand der Berichtigungen finden Sie hier:

https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/DateiServlet/datei/3093/13240

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07.07.2020
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NEUER RECHTSZUSTAND

#seit 01.08.2020 sind nur noch die neuen Flurstücke gültig!!!

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In der Flurneuordnung Magstadt (L 1189) ist mit der Ausführungsanordnung zum Stichtag 01.08.2020
der neue Rechtszustand in Kraft treten.

Mit diesem Zeitpunkt wird das Eigentum an den neuen Grundstücken,
wie es im Flurbereinigungsplan geregelt ist, auf die Empfänger übergehen.
Der Flurbereinigungsplan ist dann bis zur Berichtigung des Grundbuchs der amtliche Nachweis der Grundstücke.

Rechtliche Verfügungen über Grundstücke innerhalb der Flurbereinigung Magstadt (L 1189)
seit dem 01.08.2020
nur noch auf Grundlage des neuen Bestands möglich.
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Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Böblingen

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
233 ha
Anzahl der Teilnehmer
412
Kosten
0.3 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die Finanzierung der Gesamtausführungskosten erfolgt durch den Unternehmensträger. Maßnahmen, die die Teilnehmergemeinschaft zu finanzieren hat, sind bisher keine geplant.

Der Neubau der Landesstraße L 1189 Ortsumfahrung Magstadt nimmt mit rund 12 Hektar im Verfahrensgebiet ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch.
Ziele der Flurbereinigung sind die Verteilung des Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern sowie die Minderung oder Vermeidung der durch den Neubau entstehenden Schäden für die allgemeine Landeskultur (z.B. Durchschneidungsschäden).
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Landratsamt Böblingen
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Parkstraße 2
71034 Böblingen
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Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Walter Moser




Sibylle Schabel




Martin Ansel




Rainer Haarer




Walter Steegmüller




Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Claudia Kallning
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5070
c.kallning@lrabb.de
Ausführender Ingenieur
Lucas Mayer
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5073
l.mayer@lrabb.de
Mitarbeiter
Adeline Handschuh
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5071
a.handschuh@lrabb.de
 
Sabrina Hörndl
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5079
s.hoerndl@lrabb.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtVorläufige Anordnung
Abschluss des Verfahrens
in BearbeitungBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung