Der Wege- und Gewässerplan


Workshops

Oft werden schon im Vorfeld eines Flurneuordnungsverfahrens Workshops angeboten und Arbeitskreise gebildet. In den Workshops kann gemeinsam herausgefunden werden, was die Betroffenen sich wünschen. In großer Offenheit soll geklärt werden: 'Was wollen wir als Gemeinschaft, wo wollen wir hin?'. So können alle, die an dem Verfahren beteiligt sind, frühzeitig Ihre Interessen und ihre Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten einbringen. Nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die Gemeinde, die Interessensvertreter aus Naturschutz und Landwirtschaft, 'Kümmerer' vor Ort sowie die Behörde. Alle müssen schon sehr früh an einen Tisch, um das Projekt zu einem erfolgreichen Projekt zu machen. Schließlich ist das Ergebnis, der Wege- und Gewässerplan, ein Kompromiss aller an der Planung Beteiligter.

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Workshop


Wege

In den Flurneuordnungen werden nicht einfach nur neue Wege gebaut. Es stellen sich die Fragen: Wo werden welche Wege benötigt? Können nicht auch Wege herausfallen? Die Planung des neuen Wegenetzes orientiert sich an den vorhandenen Straßen, Gewässern, Böschungen und Nutzungswechseln. Sinn und Zweck der Wegeplanung ist zum einen, ein Gerüst für die spätere Zuteilung zu schaffen (Vergrößerung der Schlaglängen), zum anderen soll die Erschließung verbessert werden. Hauptausbauarten sind Asphaltwege, Schotterwege und Grünwege. Es gibt auch Alternativen wie Betonspur- und Rasengittersteinwege. In der Regel sind die Wege 3 Meter breit. Hinzu kommen beidseitige befestigte Seitenstreifen von je 50 cm. Bei einzelnen besonders wichtigen Hauptwirtschaftswegen kann der Weg 3,50 Meter breit sein und der Seitenstreifen je 75 cm. Detailliertere Hinweise auf den Ausbaustandard sind in den Richtlinien für den ländlichen Wegebau zu finden, an die sich die Behörde halten muss. Beim Planungsprozess muss zwischen einer optimalen Erschließung und den finanziellen Möglichkeiten sowie der Versiegelungsproblematik abgewogen werden. Die Wege sollen sich harmonisch in die Landschaft einfügen.

 

Gräben, Gewässer

Ein weiterer Teil der Planung ist die Regelung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse. Wo möglich soll das Wasser in der Fläche gehalten werden. Bei Bedarf kann über Wasserableitungssysteme eine geordnete Vorflut geschaffen werden. Um die Bewirtschaftung von vernässten Ackerflächen zu verbessern, können Grabensysteme optimiert werden. Zudem dienen Wegseitengräben dem Schutz des Wegeunterbaus. Wo ein Gewässer einen Weg kreuzt und Dolen notwendig sind, ist auf die ökologische Durchlässigkeit zu achten. Das Anlegen von Tümpeln und die Renaturierung von Gewässerläufen sind denkbare Maßnahmen.

 

Ökologischer Ausgleich

Jede Maßnahme, die im Wege- und Gewässerplan vorgesehen ist, stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Dieser muss naturschutzrechtlich ausgeglichen werden. Es ist hier die große Kunst aller Beteiligten, Ausgleichsmaßnahmen zu finden, die möglichst wenig landwirtschaftlich wertvolle Fläche verbrauchen, aber eine hohe ökologische Wertigkeit haben. Zu einer agrarstrukturellen Flurneuordnung gehören zusätzliche ökologische Maßnahmen. Je umfangreicher diese sind, desto mehr Zuschuss zu den Ausführungskosten im Verfahren wird gewährt.

 

Erholungsmaßnahmen und Freizeiteinrichtungen

Neben den Maßnahmen für das Wege- und Gewässernetz können im geringen Umfang Erholungsmaßnahmen und Freizeiteinrichtungen hergestellt werden. Beispiele dafür sind Sitzbänke, kleine Spielplätze, kleine Schutzhütten oder Lehrpfade.
 

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Beispiel eines kleinen Spielplatzes


Planungen Dritter

Über die Konzentrationswirkung des Wege- und Gewässerplans können im Einzelfall z. B. auch Maßnahmen der Gemeinde mitgenehmigt werden. Alle Abstimmungen darüber müssen aber vorliegen.

 

Weiterentwicklung

Wenn die ersten Ideen eine gewisse Planungsreife erlangt haben, werden diese auf Machbarkeit und Förderfähigkeit untersucht. Dabei steht die Behörde im engen Kontakt mit dem Fachreferat des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL). Das LGL ist nicht nur Genehmigungsbehörde, sondern auch Kompetenzzentrum und greift den Beteiligten vor Ort mit Rat und Tat unter die Arme. 
 

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Vorstand bei der Planung vor Ort


Rolle der Träger öffentlicher Belange

Die Träger öffentlicher Belange haben je nach Betroffenheit eigene Interessen im Verfahrensgebiet. Sie werden sehr frühzeitig in den Prozess eingebunden, um deren Belange möglichst gut berücksichtigen zu können. In der Regel sind dies der amtliche und der private Naturschutz, die Wasser- und Bodenbehörde, die Straßenbaubehörde, der Forst sowie die Landwirtschaftsbehörde und die landwirtschaftliche Berufsvertretung.

 

Rolle des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Alle geplanten Maßnahmen werden mit dem Vorstand eng abgestimmt, denn die Vorstandsmitglieder sind der wichtigste Partner der Flurbereinigungsbehörde. Die Ortskenntnis der Vorstände trägt in hohem Maße zu einem gelungenen Wege- und Gewässerplan bei. Ideen und Vorschläge können in die Planung mit einfließen. Das Engagement der Vorstandsmitglieder bei der Aufstellung des Plans ist für die Behörde sehr wertvoll. 
 

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Abstimmung im Vorstand


Rolle der Gemeinde

Die Gemeinde ist an der Entstehung des Planes beteiligt. Es ist üblich, dass bei jeder Vorstandssitzung ein Vertreter der Gemeinde anwesend ist. Die Gemeinde stimmt dem Ausbaustandard und der Linienführung des Wege- und Gewässernetzes einschließlich der Ausgleichsmaßnahmen sowie deren späteren Übernahme ins Eigentum und in Unterhaltung per Gemeinderatsbeschluss zu. Über diese meist öffentlich stattfindende Gemeinderatssitzung, zu der auch alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, schließt sich die Kette der Bürgerbeteiligung wieder.

 

Unterlagen

Der Wege- und Gewässerplan besteht aus vielfältigen Unterlagen. Primäre Bestandteile sind die Wege- und Gewässerkarte und der Erläuterungsbericht. Teil dieses Berichtes ist unter anderem die Bilanzierung des Eingriffs und des ökologischen Ausgleichs. Der Pflegeplan beinhaltet genaue Hinweise, wie die geplanten Maßnahmen zu entwickeln und zu erhalten sind. Der Maßnahmenkatalog und die Beschlüsse der Vorstandschaft sowie der Gemeinde, Abstimmungsvermerke und Genehmigungen der geplanten Maßnahmen sind fester Bestandteil des Plans und damit Grundlage für die Genehmigung. Zudem wird ein Kosten- und Finanzierungsplan aufgestellt, der die Grundlage für die Kostengenehmigung und Bewilligung der Zuschussmittel darstellt.
 

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Ausschnitt aus der Wege- und Gewässerkarte


Genehmigungsprozess

Sobald der gesamte Plan mit allen Beteiligten abgestimmt ist und Einvernehmen herrscht, wird er dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) zunächst zur fachtechnischen Durchsicht vorgelegt. Das LGL prüft den Plan vor Ort auf Genehmigungs- und Förderfähigkeit. Anschließend wird der Plan ggf. überarbeitet, und es folgt die Umweltverträglichkeitsprüfung. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann Einsicht nehmen und bezüglich umweltrelevanter Aspekte Einwände erheben. Danach erfolgen die formale Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und der Erörterungstermin. Ist dieser Prozess erfolgt, kommt die planungsrechtliche und kostentechnische Genehmigung des LGL. Sobald die Zuschussmittel zur Verfügung stehen, kann das LGL die Bewilligung aussprechen. Erst danach dürfen die Maßnahmen ausgeschrieben werden.