Werden für Großbaumaßnahmen (Unternehmen), wie Autobahnen, Bahntrassen, Schifffahrtsstraßen, Wasserrückhaltungen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen, kann der entstehende Landverlust mit Hilfe einer Unternehmensflurneuordnung auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt und Nachteile für die allgemeine Landeskultur (Durchschneidung von Flurstücken und Wegen) vermieden werden.
Voraussetzung ist, dass für das Vorhaben eine Planfeststellung oder ein entsprechendes Planungsverfahren durchgeführt wird.
Die Kosten der Behebung der Durchschneidungsschäden und des Verfahrens trägt der Unternehmensträger. Für das vom Unternehmen benötigte Land und für die entstehenden Nachteile erhalten die Betroffenen eine Geldentschädigung.
Im Unternehmensverfahren können die erforderlichen Bauflächen rasch bereitgestellt werden. Ausgleichs-, Ersatz- und Entschädigungsregelungen können umgesetzt werden.
