Bestandserhebung und Planung


Als Grundlage für Planung und Neuordnung werden Daten über den Zustand „vorher“, den sog. Alten Bestand, benötigt.
Spätestens jetzt werden die Eigentümerinnen und Eigentümer aller Flurstücke im Verfahrensgebiet ermittelt (ein teilweise sehr aufwändiger Arbeitsschritt).

 

Ökologische Ressourcenanalyse (ÖRA)

S37-1 In der sog. ÖRA werden, basierend auf der Ökologischen Voruntersuchung, Grundlagedaten zu ausgewählten ökologischen Ressourcenbereichen (Boden, Gewässer, Flora, Fauna, Biotope, Landschaftselemente, Kleinstbiotope und Schutzgebiete) erhoben und dokumentiert.
Daraus werden Planungshinweise abgeleitet – Eingriffe können so vermieden werden. 

 
 

Bodenwertermittlung

Um die Grundstücke später wertgleich tauschen zu können, werden sie unter Leitung der unteren Flurbereinigungsbehörde von unabhängigen Sachverständigen bewertet. Die Bewertung basiert auf der amtlichen Bodenschätzung und wird durch einen vom TG-Vorstand beschlossenen Wertrahmen (Regelwerk für die Bewertung) ergänzt. Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke wird der Wert in der Regel nach dem Nutzen ermittelt.

Zur Überprüfung durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden die Bewertungsgrundlagen und die Bewertungsergebnisse öffentlich ausgelegt und in einer Karte (Bodenwertkarte) dargestellt. Sie können ggf. Einwendungen dagegen vorbringen. Sind alle Einwendungen überprüft, wird die Wertermittlung festgestellt.

S37-2

Neben den Böden werden im Flurneuordnungsverfahren auch andere wesentliche Grundstücksbestandteile bewertet. Diese Bewertung erfolgt allerdings nur dann, wenn sie entfernt werden oder den Eigentümer wechseln.

S37-3_-_Kopie_S37-3

 
 

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan

S37-4_-_Kopie_S41-3 Gemeinsam mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft plant die untere Flurbereinigungsbehörde die erforderlichen Änderungen des Wege- und Gewässernetzes im Verfahrensgebiet. Die Flurbereinigungsbehörde ist dabei an bestimmte Planungsgrundsätze gebunden.

 

Ein wichtiges Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Agrarstruktur. Aber auch alle anderen Nutzungsinteressen im Flurbereinigungsgebiet sind damit in Einklang zu bringen – insbesondere der Naturschutz. Dazu wird die Planung mit vielen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Eine ausführliche Beschreibung des Planungsprozesses sowie dessen landschaftspflegerischer Aspekt sind detailliert unter Wissenswertes dargestellt.


Endprodukt des Planungsprozesses ist eine Planung, der alle zustimmen. Diese kann der oberen Flurbereinigungsbehörde (LGL) zur fachtechnischen Überprüfung und Genehmigung vorgelegt werden.
Ist die Planung genehmigt, sind die erforderlichen Zuschussmittel bewilligt und die Eigenmittel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgerufen, kann mit der Neugestaltung begonnen werden.

 

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