Höherer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst

Neue Verordnung seit 1. Juni 2014 in Kraft

Die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
(APrOVerm hD), die zum 01. Juni 2014 in Kraft getreten ist, regelt die folgenden Bereiche neu:
 

  • Die Einrichtung der Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg.
  • Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
  • Die Durchführung der Großen Staatsprüfung

Ausbildungsdauer / Bewerbung / Bezüge

Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 1. Oktober und dauert 22 Monate (einschließlich Großer Staatsprüfung).


Die Einstellungsbehörde zum Vorbereitungsdienst ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst sind in der Regel bis Ende Juni an das MLR zu richten.
Wer in den Vorbereitungsdienst eingestellt wird, wird unter Berufung auf das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Vermessungsreferendarin oder zum Vermessungsreferendar ernannt.
Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Referendare / Referendarinnen Anwärterbezüge. Verheiratete erhalten einen Zuschlag. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Besoldungsgesetzen.

Ablauf_Vorbereitungsdienst_hD
Ablauf Vorbereitungsdienst