Vorschriften

Vorschriften gültig ab 01.12.2014

Anwärterinnen und Anwärter, die zum 01.04.2015 eingestellt werden, sind erstmalig auf der Grundlage der neuen Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APrOVerm gD) auszubilden und zu prüfen.

VwVAVerm, Anlage 4: Formbaltt für Beurteilungen: