Anwärterinnen und Anwärter, die alle Ausbildungsabschnitte des Vorbereitungsdienstes erfolgreich absolviert haben, nehmen an der Staatsprüfung teil.
Die Staatsprüfung besteht aus dem praktischen Fall, der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung.

Staatsprüfung gD