Ausdruck vom 6. Dezember 2019 23:34:56 MEZ
https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/_headnavi_/Kontakt.html
Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!