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Ausdruck vom 7. Dezember 2019 00:03:15 MEZ
https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/04_Ausbildung/Beamtenausbildung_vermessungstechnischer_Dienst/Gehobener_vermessungstechnischer_Verwaltungsdienst/index.html
Die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (APrOVerm gD), die zum 1. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, regelt die folgenden Bereiche neu:
Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 1. April und dauert 18 Monate (einschließlich der Absolvierung der Staatsprüfung).
Wer in den Vorbereitungsdienst eingestellt wird, wird unter Berufung auf das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Vermessungsoberinspektoranwärterin (Anwärterin) oder zum Vermessungsoberinspektoranwärter (Anwärter) ernannt.
Einstellungs- und gleichzeitig Ausbildungsbehörden sind:
Die Bewerbungsfristen richten sich nach den entsprechenden Ausschreibungen der Einstellungsbehörden.
Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Anwärterinnen / die Anwärter Anwärterbezüge. Verheiratete erhalten einen Zuschlag. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Besoldungsgesetzen.