Ausdruck vom 17. Februar 2019 15:55:18 MEZ
https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/02_Ueber_uns/Aufgaben/index.html
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) nimmt folgende Aufgaben wahr:
- die unteren Flurneuordnungs- und Vermessungsbehörden
- die Städte mit eigenem Liegenschaftskataster
- den Bodenfonds
- den Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg
Das LGL übt die Fachaufsicht über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure aus. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung der fachspezifischen Vorschriften, insbesondere bei der Erledigung hoheitlicher Vermessungsaufgaben, sogenannter "Liegenschaftsvermessungen".
Liegenschaftsvermessungen werden von unteren Vermessungsbehörden sowie durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt. Aufgrund einer Änderung des Vermessungsgesetzes sind seit 1. Juli 2011 für bestimmte Liegenschaftsvermessungen für Privatkunden ausschließlich die ÖbVI zuständig. Zur Frage, ob die untere Behörde oder ein ÖbVI eine bestimmte Liegenschaftsvermessungen ausführt, erteilen die unteren Vermessungsbehörden und die ÖbVI nähere Auskünfte.
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen über unsere Aufgabenfelder:
Eine Zusammenfassung unserer Tätigkeiten findet sich auch in einem Film der ADV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland). Dieser Film behandelt die Themen Landesvermessung, Liegenschaftskataster, Grundstücksbewertung, ländliche Neuordnung und Baulandumlegung.