Am 25. Mai 1818 ordnete König Wilhelm I. von Württemberg im damaligen Königreich die Landesvermessung an (Abb. 1). In einer Zeit politischer und sozialer Herausforderungen prägte er durch zahlreiche Reformen und Maßnahmen eine relativ moderne Monarchie. Hauptargument für die genaue und einheitliche Vermessung des gesamten Landes war insbesondere die Schaffung einer Grundlage für die einheitliche Besteuerung des Grund und Bodens.
Die Katasterkommission unter Führung des Staatsrates von Weckherlin organisierte die gesamte Durchführung der Arbeiten und erließ verbindliche Vorschriften zur Erstellung eines einheitliches Katasters (Abb. 2). Für ein landesweit flächendeckendes Kartenwerk bedurfte es einer einheitlichen geodätischen Grundlage. Dies verlangte die Schaffung eines bestmöglich an die Landesfläche angepassten Bezugs- und Abbildungssystems. Mit der wissenschaftlichen Leitung war der Tübinger Professor Johann von Bohnenberger betraut (Abb. 3). Der Ursprung des gewählten Soldner-Koordinatensystems fällt mit dem Nordostturm des Tübinger Schlosses zusammen, wo sich zu dieser Zeit das Observatorium befand, in dem Professor Bohnenberger seine astronomischen Beobachtungen durchführte.
Abb. 1: König Wilhelm I. Abb. 2: Staatsrat Weckherlin Abb. 3: Professor Johann von Bohnenberger