AFIS-Festpunkte

In einer modernen Gesellschaft weisen viele Verwaltungs-, Planungs-, und Gestaltungsprozesse einen Raumbezug auf. Festpunkte versetzen die Nutzer in die Lage, den landes- und bundesweit einheitlichen amtlichen Raumbezug und damit den übergeordneten räumlichen Bezugsrahmen für alle Georeferenzierungen mit hoher Qualität herstellen zu können.

Festpunkte sind vermarkte, gesicherte und örtlich eingemessene Vermessungspunkte mit präzise bestimmten und im amtlichen Nachweis geführten Koordinaten, Höhen und Schwerewerten. 

Diese Festpunkte bilden das Geodätische Festpunktfeld als Grundlage für Liegenschaftsvermessungen, topographische Landesaufnahme, Führung von Geoinformationssystemen, Ingenieurbauprojekte, Katastrophenschutz und die Erforschung der Figur der Erde.

Das Geodätische Festpunktfeld besteht aus dem Festpunktfeld der Landesvermessung und dem Lagefestpunktfeld des Liegenschaftskatasters.

 

a.) Das Festpunktfeld der Landesvermessung
 

Geodätische Grundnetzpunkte (GGP)
Höhenfestpunkte (HFP) 1. und 2. Ordnung
Schwerefestpunkte (SFP) 1. und 2. Ordnung
Referenzstationspunkte (RSP)

 

Die Daten der Festpunkte werden vom LGL erhoben und qualifiziert sowie im Amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS) geführt.

Weitere Informationen finden Sie unter Festpunktfeld der Landesvermessung

 
 

 

 

FP-LGL
 HFP                                                           GGP                                                          SFP                                                        RSP
 
 
 

b.) Das Lagefestpunktfeld des Liegenschaftskatasters


Es beinhaltet die Trigonometrischen Punkte (TP) und die Aufnahmepunkte (AP) und liegt in der Zuständigkeit der unteren Vermessungsbehörden. Diese Lagefestpunkte können über das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) bestellt und abgerufen werden.

 

Bestellung von Festpunkten: