Rottenburg-Bieringen/Obernau (Neckartalweg)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Rottenburg-Bieringen/Obernau (Neckartalweg)
Empfänger Sigrid Schnelle, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Tübingen

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
49 ha
Anzahl der Teilnehmer
53
Kosten
0.4 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Das Flurbereinigungsgebiet liegt etwa 5 Kilometer südwestlich der Stadt Rottenburg im Neckartal.
Durch die starke Besitzzersplitterung (Realteilungsgebiet), sind die Flurstücke klein, schmal und teilweise ungünstig geformt.
Ziel ist es, möglichst große und gut zu bewirtschaftende Flurstücke zu bilden.
Da bisher auch die Erschließung der Flurstücke fehlt, wird ein neuer landwirtschaftlicher Weg gebaut. Dieser landwirtschaftliche Weg soll gleichzeitig auch als Radweg dienen und schließt somit die Lücke des Neckartalwegs Richtung Horb.
Um den Belangen des Naturschutzes gerecht zur werden, wird entlang des Neckars ein breiter Uferrandstreifen ausgewiesen.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Sigrid Schnelle
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
07121 480-3080
S.Schnelle@kreis-reutlingen.de
Ausführender Ingenieur
Dagmar Elsässer
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
07121 480-3087
D.Elsaesser@kreis-reutlingen.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
erledigtFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
erledigtBerichtigung der öffentlichen Bücher