Künzelsau-Gaisbach (B19)


Gebietskarte
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Abschluss des Verfahrens

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Künzelsau-Gaisbach (B19)
Empfänger Ramona Ihrig, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
09.05.2023
Am 09.05.2023 wurden die Katasterberichtigungsunterlagen an das Landratsamt Hohenlohekreis - Vermessungsamt - abgegeben.
03.03.2023
Am 03.03.2023 wurden die Flurbereinigungsunterlagen an die betroffenen Städte und Gemeinden abgegeben sowie die Unterlagen zur Berichtigung der sonstigen öffentlichen Bücher.
30.11.2022
Am 30.11.2022 wurden die Grundbuchberichtigungsunterlagen an das Amtsgericht Heilbronn - Grundbuchamt - abgegeben.
06.09.2019
Datenschutzbeauftragter für die Teilnehmergemeinschaft:
Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) Baden-Württemberg,
Heiner-Fleischmann-Str. 6
74172 Neckarslum
datenschutz@vtg.bwl.de

Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Hohenlohekreis

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
724 ha
Anzahl der Teilnehmer
294
Kosten
2.2 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Zuschuss: 1.260.800 €
Beitrag des Unternehmensträgers: 335.800 €
Beitrag der Stadt Künzelsau: 440.000 €
Beiträge der Teilnehmer: 222.400 €
Der Zuschuss erfolgt mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes. Förderung durch EU (ELER).

Die Flurbereinigung Künzelsau-Gaisbach (B 19) hat verschiedene Ziele und wird als "kombiniertes Verfahren" nach §§ 1, 37 und 87 FlurbG durchgeführt.
Der Ausbau der Bundesstraße 19, Umgehung Gaisbach, wurde unterstützt, indem Tauschland in den Trassenbereich verlegt, Zerschneidungsschäden geheilt und ein neues Wege- und Grabennetz im Bereich der neuen Straßentrasse hergestellt wurde.
Außerdem diente das Verfahren dazu, die landwirtschaftlich genutzten Flächen um Gaisbach herum nach neuzeitlichen Kriterien zu erschließen und zusammenzulegen. Denn davor war die Gemarkung geprägt durch z.T. kleinparzellierte, oft ungünstig geformte und mangelhaft erschlossene Grundstücke, die eine rationelle Bewirtschaftung oftmals nicht zuließen. Durch Umsetzung eines landschaftspflegerischen Begleitplans wurde auch ein Beitrag zum Erhalt und zur Aufwertung der Kulturlandschaft und zur Verbesserung der ökologischen Gegebenheiten geleistet.
Die Ortslage Gaisbach sowie die Orte Unterhof und Weckhof sind vom Verfahren ausgenommen, während Haag, Oberhof und Kemmeten in der Flurneuordnung bearbeitet wurden.
Derzeit wird das Grundbuch vom Grundbuchamt berichtigt, bevor die Schlussfeststellung erlassen wird und das Verfahren offiziell abgeschlossen ist.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Konrad Färber
Unterweiler 20
74653 Künzelsau


Friedrich Härpfer
Dorfstraße 21
74653 Künzelsau


Markus Abel
Zobelweg 9
74653 Künzelsau


Ulrich Abel
Haus Nr. 4
74653 Künzelsau


Rudolf Deitigsmann
Öhringer Str. 35
74635 Kupferzell


Ernst Horlacher
Haus Nr. 13
74653 Künzelsau


Andreas Schweizer
Hauswiesen 22
74653 Künzelsau


Armin Flechsner
Dorfstraße 20
74653 Künzelsau


Rainer Knorr
Haus Nr. 1
74653 Künzelsau


Gerhard Kraft
Unterweiler 1
74653 Künzelsau


Werner Löchner
Holzäcker 1/1
74653 Künzelsau


Stefan Maurer
Unterhofer Str. 37
74653 Künzelsau


Martin Steinhäußer
Haager Straße 16
74653 Künzelsau


Andreas Wolf
Hirtenäcker 1
74653 Künzelsau


Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Ramona Ihrig
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1140
ramona.ihrig@hohenlohekreis.de
Ausführender Ingenieur
Norbert Ditzenbach
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1143
Norbert.Ditzenbach@hohenlohekreis.de
Mitarbeiter
Lorena Heinrich
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1142
lorena.heinrich@hohenlohekreis.de
 
Carmen Schmitt
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1124
Carmen.Schmitt@hohenlohekreis.de
 
Brigitte Kosek
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1147
brigitte.kosek@hohenlohekreis.de
 
Christian Schwarz
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1146
christian.schwarz@hohenlohekreis.de
 
Christine Volpp
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1149
Christine.Volpp@hohenlohekreis.de
 
Manuela Müller
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1141
Manuela.Mueller@hohenlohekreis.de
 
Stefan Zürn
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1146
Stefan.Zuern@hohenlohekreis.de
 
Britta Frei
Austraße 17
74653 Künzelsau
+49 7940 18-1154
Britta.Frei@hohenlohekreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) Baden-Württemberg,
Heiner-Fleischmann-Str. 6
74172 Neckarslum
datenschutz@vtg.bwl.de
Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Öffentliche Bekanntmachung vom 18.12.2020
erledigtAusführung der Planung
erledigtvorläufige Besitzeinweisung
Vorläufige Besitzeinweisung vom 15.08.2017
Vorläufige Besitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 1 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 1 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 2 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 2 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 3 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 3 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 4 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 4 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Überleitungsbestimmungen vom 15.08.2017
Überleitungsbestimmungen vom 15.08.2017
Karte 5 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 5 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 6 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 6 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Kartenübersicht
Kartenübersicht
Karte 7 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 7 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 8 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Karte 8 zur vorläufigen Beseitzeinweisung vom 15.08.2017
Abschluss des Verfahrens
erledigtAusführungsanordnung
Vorläufige Ausführungsanordnung
Öffentliche Bekanntmachung vom 01.12.2021
Mitteilung zur Enteignungsentschädigung
Öffentliche Bekanntmachung vom 01.02.2022
in BearbeitungBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung