Betzenweiler (Ried)


Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • in Bearbeitung Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Betzenweiler (Ried)
Empfänger Jonas Fischer, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
22.12.2022
Das Landratsamt Biberach - untere Flurbereinigungsbehörde - ordnet am 22.12.2022 das Flurbereinigungsverfahren Betzenweiler (Ried) als vereinfachtes Verfahren nach § 86 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetztes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. l S. 546) an.
Den Flurbereinigungsbeschluss mit Begründung und Gebietskarte finden Sie unter "Anordnung".
21.07.2021
Am 21.07.2021 fand die Aufklärungsversammlung für die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer statt. Die Vorträge finden Sie unter "Anordnung".
21.04.2021
Informationsveranstaltung (Webinar):
Am 21.April wurde ein Webinar zum Verfahrensstand durchgeführt. Es waren ca.25 Besucher anwesend. Nach einem Rückblick von Frau Imhof berichtete Frau Engelke von der Oberen Naturschutzbehörde über die bisherigen Planungen zur Revitalisierung des Moores. Herr Frank informierte über den Ablauf der geplanten Flurbereinigung. Die Folien der Vorträge sind unten eingestellt.
19.11.2020
Begehung mit den Bewirtschaftern des Gebiets

Ziel war es, von den Landwirten zu erfahren, welche Bereiche im Ried für die Landwirtschaft besonders ertragsfähig sind und welche Besonderheiten im Gebiet zu finden sind.
In einer Karte wurde eingetragen, wo nach Einschätzung der Landwirte tragfähiger mineralischer und fruchtbarer Boden vorhanden ist und mehrere Schnitte pro Jahr möglich sind. Andererseits wurden von den Landwirten Bereiche aufgezeigt, die landwirtschaftlich weniger lukrativ sind und besser dem Naturschutz überlassen und über einen Pflegevertrag bewirtschaftet werden.
Die Ergebnisse wurden im Büro auf eine Karte übertragen. Die Überlegungen sollen in den weiteren Planungsprozess einfließen
28.09.2020
Informationsversammlung für Eigentümer im Bereich des Riedes und interessierte Bürger. Herr Schwab vom Regierungspräsidium Tübingen informierte über die vorgesehene Maßnahmen zur Revitalisierung des Moores, Frau Fritzsch vom Naturschutzzentrum Federsee des NABU über die besonderen Tier- und Pflanzenarten des Gebiets und Herr Helfert vom Flurneuordnungsamt über mögliche Hilfestellung durch eine Flurneuordnung. An drei Stationen konnten sich die Besucher detaillierter über die Themenbereiche informieren.
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Alb-Donau-Kreis/Landratsamt Biberach gemeinsame Dienststelle

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG
Fläche
116 ha
Anzahl der Teilnehmer
84
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
 

Das Projekt:
Die Naturschutzverwaltung will das Moor im Betzenweiler Ried durch teilweise Wiedervernässung revitalisieren.
Ein Ziel in der Flurbereinigung ist die Entflechtung von Nutzungskonflikten zwischen Ökologie und Landwirtschaft. Im Flurneuordnungsverfahren ist es möglich das Land Baden-Württemberg in die Naturschutzflächen gelegt wird und Privateigentümer in die landwirtschaftlichen Flächen.

Wie ist der Stand?
Das Regierungspräsidium Tübingen erstellt derzeit gemeinsam mit den Behörden des Landratsamts Biberach die Planung der Wiedervernässung. Hierfür wurden zum Aufstellen der Planfeststellungsunterlagen ökologische und hydrologische Untersuchungen durch das Regierungspräsidium beauftragt.

Die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens fand am 22.12.2022 statt. Am 26.04.2023 wurde der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt.

Aktuell findet die Wertermittlung der Flurstücke im Verfahrensgebiet statt. Hierbei wird der landwirtschaftliche Nutzwert der einzelnen Flurstücke bestimmt.

Wo erfahre ich mehr?
Hinter den braunen Texten unten verbergen sich links. Klicken Sie einfach drauf. Bei „Frühe Beteiligung …“ finden Sie Vorträge, Protokolle und Karten.
Sie können sich natürlich auch gerne direkt an uns wenden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Tobias Wäscher




Klaus Gaiser




Gerhard Rief




Bernhard Florchinger




Georg Wanner




Philipp Flögl




Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Jonas Fischer
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2559
jonas.fischer@alb-donau-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Andreas Würstle
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2565
Andreas.Wuerstle@alb-donau-kreis.de
Mitarbeiter
Tina Braig
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2554
Tina.Braig@alb-donau-kreis.de
 
Thomas Selg
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2556
Thomas.Selg@alb-donau-kreis.de
 
Christina Szczerbicki
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
+49 7391 779-2532
Christina.Szczerbicki@alb-donau-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtAnordnung
Aufklärungsversammlung vom 21.07.2021
Präsentation zur Information über die geplante Flurbereinigung: Kosten, Landabzug, Gebietsabgrenzung, Verfahrensablauf und Zeitplanung, Rechtsbehelfsverfahren
Vortrag Frau Engelke zur Revitalisierung des Betzenweiler Rieds
Frau Engelke vom Regierungspräsidium Tübingen -Höhere Naturschutzbehörde- stellt die Planungen vor
Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 15.06.2023
Gebietskarte nach Änderungsbeschluss
Bestandserhebung und Planung
in BearbeitungÖkologische Untersuchungen
in BearbeitungWertermittlung der Grundstücke
Wertermittlung
Aufruf zur Mithilfe bei der Wertermittlung
Bodenwertkarte
Bodenwertkarte Blatt 1
Bodenwertkarte
Bodenwertkarte Blatt 2
Wertrahmen
Wertrahmen
öffentl. Bekanntmachung
Bekanntgabe Wertermittlung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
in BearbeitungAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung