Vogtsburg-Achkarren (Böhmischberg)


Aktuelles
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • bevorstehend Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • bevorstehend Vorläufige Anordnung
  • bevorstehend Ausführung der Planung
  • bevorstehend Wunschtermin
  • bevorstehend vorläufige Besitzeinweisung
  • bevorstehend Flurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Vogtsburg-Achkarren (Böhmischberg)
Empfänger Annett Ottinger, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Breisgau-Hochschwarzwald

Verfahrensart
Rebverfahren nach §1 FlurbG
Fläche
25 ha
Anzahl der Teilnehmer
82
Kosten
0.0 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Gem. FörderILE gelten folgende Sätze (Mittel von Bund und Land):
Grundzuschuss: 65%
mögliche Zuschläge:
Umsetzung eines ILEK bis zu 10%
bes. ökol. Zielsetzung bis zu 15%
maximaler Fördersatz: 85%
Freiwilliger Beitrag Stadt Vogtsburg i.K. 10%

Das Rebverfahren soll der Erhaltung des Weinbaus in kleinräumigen weinbaulichen Spitzenlagen dienen. Ziele sind u.a. die Verbesserung der Erschließung und die Herstellung von maschinell bewirtschaftbaren Terrassen unter besonderer Rücksichtnahme auf den Naturhaushalt bzw. die Ökologie. Neben den agrarstrukturellen Verbesserungen sind der Erhalt der Kulturlandschaft und das Erreichen eines ökologischen Mehrwerts wesentliche Ziele des Verfahrens. Zusätzlich kann das Verfahren der Umsetzung des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) "Sonniges Weinland Kaiserstuhl" dienen.

Das Flurneuordnungsverfahren wird durch die Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen bearbeitet und soll transparent und bürgernah durchgeführt werden. Anschrift der Dienststelle ist:

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg

Das ausführende Team ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Leitende Ingenieurin: Annett Ottinger 0761/2187-5440
Ausführender Ingenieur: Michael Suhm 0761/2187-5442

Bei Fragen können Sie sich jederzeit mit dem bearbeitenden Team in Verbindung setzen!

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Michael Kunzelmann
Castellbergstraße 14
79235 Vogtsburg


Armin Ortolf
Schloßbergstraße 62
79235 Vogtsburg


Herbert Engist




Rainer Jakob




Bruno Scherer




Florian Birmele




Daniel Fessinger




Roland Fichter




Martin Schweizer




Andreas Zwick




Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Annett Ottinger
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5440
annett.ottinger@lkbh.de
Ausführender Ingenieur
Michael Suhm
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5442
michael.suhm@lkbh.de
Mitarbeiter
Tobias Anlicker
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5444
tobias.anlicker@lkbh.de
 
Andreas Isele
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5417
andreas.isele@lkbh.de
 
Oliver Frey
Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
+49 761 2187-5447
oliver.frey@lkbh.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.

Information gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtAnordnung
Beschluss mit Begründung
Beschluss mit Begründung
Gebietskarte
Gebietskarte
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Vorstandswahl
Präsentation zur Vorstandswahl am 12.10.2022
Satzung
In der Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl beschlossene Satzung
Bestandserhebung und Planung
in BearbeitungÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
bevorstehendWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung