Ihringen (Schlichten)


Aktuelles
Bestandserhebung
Abschluss des Verfahrens
  • in Bearbeitung Ausführungsanordnung
  • in Bearbeitung Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

Haben Sie eine Mitteilung oder Fragen zu diesem Verfahren?
Name *
Straße *
Ordnungsnummer
PLZ *
Wohnort *
Telefon
E-Mail
Verfahrensname Ihringen (Schlichten)
Empfänger Jürgen Baumann, Projektleiter/Projektleiterin
Mitteilung
Sicherheitsabfrage *

Die Angaben in den Feldern mit * benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können! Für evtl. Rückfragen bitten wir um Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse.

Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Emmendingen

Verfahrensart
Rebverfahren nach §1 FlurbG
Fläche
24 ha
Anzahl der Teilnehmer
136
Kosten
1.5 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Gem. FörderILE gelten folgende Sätze (Mittel von EU, Bund und Land):

Grundzuschuss 65%

Zuschläge:
Umsetzung eines ILEK 10%
bes. öko. Zielsetzung 6%

Gesamtzuschuss (bewilligt) 81%

Freiwilliger Beitrag der Gemeinde Ihringen 10%

Das Rebverfahren dient zur Erhaltung des Weinbaus in kleinräumigen weinbaulichen Spitzenlagen. Ziele dieser Flurneuordnung sind u.a. die Verbesserung der Erschließung und die Herstellung von maschinell bewirtschaftbaren Terrassen unter besonderer Rücksichtnahme auf den Naturhaushalt bzw. die Ökologie. Neben den agrarstrukturellen Verbesserungen ist der Erhalt der Kulturlandschaft ein wesentliches Ziel des Verfahrens. Zusätzlich dient das Verfahren der Umsetzung des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) "Sonniges Weinland Kaiserstuhl". Ein ökologischer Mehrwert wird erzielt.

Das Verfahren wird durch den Fachbereich Flurneuordnung und Landentwicklung durchgeführt. Die Anschrift ist:

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Berliner Allee 3A
79114 Freiburg
flurneuordnung@lkbh.de

Bei Fragen können Sie sich jederzeit mit dem bearbeitenden Team in Verbindung setzen!

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Gerhard Karle




Rudolf Mitternacht




Stefan Danzeisen




Wolfgang Mössner




Matthias Jakob




Elmar Flubacher




Sonja Großklaus




Rainer Jakob




Rudi Schillinger




Rainer Jakob




Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Jürgen Baumann
+49 761 2187-5420
Juergen.Baumann@lkbh.de
Ausführender Ingenieur
Manuel Lorenz
+49 761 2187-5441
manuel.lorenz@lkbh.de
Mitarbeiter
Jonas Wolf
+49 761 2187-5435
jonas.wolf@lkbh.de
 
Daniel Schill
+49 761 2187-5428
Daniel.Schill@lkbh.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtWunschtermin
erledigtFlurbereinigungsplan
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und Einladung zum Anhörungstermin
Abschluss des Verfahrens
in BearbeitungAusführungsanordnung
in BearbeitungBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung