Laudenbach (Obere Hassel)


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Laudenbach (Obere Hassel)
Empfänger C. Tittmann, Projektleiter/Projektleiterin
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rhein-Neckar-Kreis

Verfahrensart
Rebverfahren nach §1 FlurbG
Fläche
23 ha
Anzahl der Teilnehmer
158
Kosten
2.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Zuschuss rd. 2.183.000 Euro
Förderung durch EU (ELER)

Das Flurneuordnungsgebiet liegt ca. 22 km nördlich von Heidelberg, im Übergangsbereich von der Rheinebene zum Odenwald. Es umfasst im westlichen Teil weinbaulich genutzte Flächen. Im östlichen Teil überwiegt die Streuobst- bzw. Grünlandnutzung. Der Weinbau hatte von jeher eine große Bedeutung und prägt das Landschaftsbild. Wegen der teilweise steilen Lagen und schlechter Erschließung geben immer mehr Eigentümer die Bewirtschaftung ihrer Rebflächen auf. Teilweise ist bereits eine fortschreitende Sukzession mit Verbuschung zu beobachten. Um den landschaftsprägenden Weinbau und die artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten, ist ein dringender Neuordnungsbedarf vorhanden.

Die Schaffung einer ordnungsgemäßen Erschließung und die Gewährleistung einer maschinengerechten Bewirtschaftung sind die entscheidenden Voraussetzungen dafür, den Weinbau im Bereich der Vorbergzone langfristig zu erhalten.

Landschaftspflegerische Maßnahmen sollen in erster Linie dem ökologischen Ausgleich sowie der weitgehenden Erhaltung vorhandener Landschaftselemente dienen. Die Lage des Verfahrens im Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet nach Natura 2000 und Naturpark erfordert zudem umfangreiche Flächenbereitstellungen zur Schaffung gleichwertiger Lebensräume.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Alois Nickel (Vorsitzender)
Weschnitzsiedlung 12
69514 Laudenbach


Bernhard Boppel (Stellv. Vorsitzender)
Händelstraße 17
69514 Laudenbach


Dieter Ehle
Paulstraße 11
69514 Laudenbach


Oswald Neßmann
Bahnhofstraße 56
69514 Laudenbach


Josef Lehn
Südring 75
69514 Laudenbach


Günter Leitwein
Hurstraße 9
69514 Laudenbach


Eva Schüßler
Paulstraße 5
69514 Laudenbach


Richard Spengler
Rathausstraße 9
69514 Laudenbach


Christian Wieland
Stettiner Str. 22
69514 Laudenbach


Franz Pauler
Herdichsgartenstraße 38
69514 Laudenbach


Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
C. Tittmann
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
06221 522-5431
c.tittmann@rhein-neckar-kreis.de
Ausführender Ingenieur
H. Roth
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
06221 522-5435
h.roth@rhein-neckar-kreis.de
Mitarbeiter
N. Laber
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
06221 522-5437
n.laber@rhein-neckar-kreis.de
 
B. Stacke
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
06221 522-5436
b.stacke@rhein-neckar-kreis.de
 
M. Lenz
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
06221 522-5477
m.lenz3@rhein-neckar-kreis.de
 
J. Heins
06221 522-5476
j.heins@rhein-neckar-kreis.de
 
E. Müller
Muthstr. 4
74889 Sinsheim
06221 522-5438
e.mueller@rhein-neckar-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
in BearbeitungWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Verweis UVP-Portal
Die Bekanntmachung mit Karten und Berichten kann auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
Anlage 3 zum Entwurf Erläuterungsbericht vom 24.11.2021
Pflegeplan ökologische Ausgleichsmaßnahmen
Anlage 4 zum Entwurf Erläuterungsbericht vom 24.11.2021
Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung
Rückmeldebogen
Rückmeldebogen für Fragen und Anregungen zum Entwurf des Wege- und Gewässerplanes im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
bevorstehendVorläufige Anordnung
bevorstehendAusführung der Planung
erledigtWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung