Kirchheim am Ries


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Kirchheim am Ries
Empfänger Brigitte Winkler, Projektleiter/Projektleiterin
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Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Ostalbkreis

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
687 ha
Anzahl der Teilnehmer
162
Kosten
4.1 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz und von der EU (ELER)

Die um das Jahr 1950 durchgeführte Flurneuordnung hat zu durchschnittlichen Parzellengrößen von 1-2 ha und einer Gewannlänge von zumeist 150 m geführt. Die damals erzielten Schlaggrößen und Gewannlängen entsprechen nicht mehr den Anforderungen der heutigen Landwirtschaft. Die aktiven Landwirte streben eine deutliche Vergrößerung der Schläge und Gewannlängen an, um ihre Maschinen wirtschaftlich einsetzen zu können. Dies ist nur durch eine umfassende Neuordnung der Fluren zu erreichen, bei der auch das vorhandene Wegenetz reduziert und tragfähig ausgebaut werden soll.
Die Zielsetzungen der Ökologie beziehen sich auf die Einbindung einer Schaftriebwegkonzeption, der Abrundung der Heideflächen, dem Schutz der Ackerwildkrautflächen, der Teilumsetzung des Gewässerentwicklungsplans am Goldbach und der Realisierung verschiedener landschaftstypischer Maßnahmen (Vervollständigung zweier Alleen, Schutz und Weiterentwicklung ökologisch wertvoller Böschungen usw.).
Zudem soll der Ausbau der Kreisstraße 3205 durch den Anschluss des landwirtschaftlichen Wegenetzes in der Flurneuordnung unterstützt werden.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Stefan Baumgärtner
Jagstheim 11
73467 Kirchheim am Ries
07362-6522

Georg Schröppel
Langestraße 93
73467 Kirchheim am Ries
07362-921195

Günther Schöber
Felderstraße 14/1
73467 Kirchheim am Ries


Michael Schneid
Keltenstraße 5
73467 Kirchheim am Ries
07362-6240

Werner Vogelgsang
Lange Straße 29
73467 Kirchheim am Ries
07362-7833

Wilhelm Ulmer
Langestraße 27
73467 Kirchheim am Ries
07362-6727

Manfred Oßwald
Badgasse 3
73467 Kirchheim am Ries
07362-7139

Jürgen Schied
Ostalbstraße 9
73469 Riesbürg
09081-7508

Martin Weiß
Brühlstraße 50
73467 Kirchheim am Ries
07362-4229

Karl Böhm
Raiffeisenstraße 2
73469 Riesbürg
09081-7286

Fritz Krummrein
Arendseestraße 7
29485 Lemgow
05883-9899528

Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Brigitte Winkler
Obere Straße 13
73479 Ellwangen
+49 7961 567-3270
Brigitte.Winkler@ostalbkreis.de
Ausführender Ingenieur
Josef Egetenmeyr
Obere Straße 13
73479 Ellwangen
+49 7961 567-3242
Josef.Egetenmeyr@ostalbkreis.de
Mitarbeiter
Richard Spang
Obere Straße 13
73479 Ellwangen
+49 7961 567-3244
Richard.Spang@ostalbkreis.de
 
Heidrun Zwerger-Müller
Obere Straße 13
73479 Ellwangen
+49 7961 567-3241
Heidrun.Zwerger-Mueller@ostalbkreis.de
 
Rebecca Rupp
Obere Straße 13
73479 Ellwangen
+49 7961 567-3245
Rebecca.Rupp@ostalbkreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Änderung Nr. 1
Wege- und Gewässerplan mit Landschaftskarte - Stand Änderung Nr. 1
Änderung Nr. 1
Unterlassen der Umweltverträglichkeitsprüfung
Änderung Nr. 2
Wege- und Gewässerplan mit Landschaftskarte - Stand Änderung Nr. 2
Änderung Nr. 2
Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Änderung Nr. 3
Wege- und Gewässerplan mit Landschaftskarte - Stand Änderung Nr. 3
Änderung Nr. 3
Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Änderung Nr. 4
Wege- und Gewässerplan mit Landschaftskarte - Stand Änderung Nr. 4
Änderung Nr. 4
Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Änderung Nr. 4
Kartenausschnitte mit Darstellung der Änderungen
erledigtAusführung der Planung
in BearbeitungWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung