Metzingen-Neuhausen (B 28)


Aktuelles
Einleitung des Verfahrens
  • erledigt Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
  • erledigt Anordnung
  • erledigt Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung
  • erledigt Ökologische Untersuchungen
  • erledigt Wertermittlung der Grundstücke
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

Haben Sie eine Mitteilung oder Fragen zu diesem Verfahren?
Name *
Straße *
Ordnungsnummer
PLZ *
Wohnort *
Telefon
E-Mail
Verfahrensname Metzingen-Neuhausen (B 28)
Empfänger Christian Kutterer, Projektleiter/Projektleiterin
Mitteilung
Sicherheitsabfrage *

Die Angaben in den Feldern mit * benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können! Für evtl. Rückfragen bitten wir um Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse.

Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Reutlingen

Verfahrensart
Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 2 FlurbG
Fläche
125 ha
Anzahl der Teilnehmer
391
Kosten
0.8 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Die Kosten werden vom Unternehmensträger übernommen.

Durch den Bau der Umgehungsstraße B 28 / B 312 wurden Äcker und Wiesen durchschnitten sowie Feldwegzufahrten abgetrennt, sodass ungünstige Flurstücksformen entstanden und lange Umwege für die Landwirtschaft in Kauf genommen werden müssen. Natürliche Biotop-Verbindungen wurden abgetrennt, ökologisch wertvolle Flächen gingen verloren.
Daher wurde das Flurbereinigungsverfahren Metzingen-Neuhausen (B28) 2003 mit dem Ziel angeordnet, diese negativen Auswirkungen der Umgehungsstraße für die Landeskultur zu minimieren.

Neben der Neukonzipierung des Wegenetzes wird besonders auf die Belange der Landschaftspflege und des Naturschutzes Rücksicht genommen. Vorrangiges Ziel der Landschaftsplanung ist es, die im Verfahrensgebiet vorhandenen Landschaftselemente und Lebensraumkomplexe zu erhalten und naturschutzfachlich aufzuwerten. So werden beispielsweise die Gewässerrandstreifen gepflegt und von eingeschleppten Pflanzen wie den Riesen-Bärenklau – der bei Berührungen in Verbindung mit Tageslicht zu schwer heilenden Verbrennungserscheinungen führen kann – befreit.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Friedemann Salzer




Andreas Gaiser




Thomas Fritz




Emil Weiblen




Peter Bily




Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Christian Kutterer
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
+49 7121 480-3130
C.Kutterer@kreis-reutlingen.de
Ausführender Ingenieur
Ralf Kießling
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
+49 7121 480-3113
r.kiessling@kreis-reutlingen.de
Mitarbeiter
Frank Hechler
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
+49 7121 480-3116
f.hechler@kreis-reutlingen.de
 
M-Nour Alhabbal
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
+49 7121 480-3115
M.Alhabbal@kreis-reutlingen.de
 
Pascal Jetter
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
+49 7121 480-3142
P.Jetter@kreis-reutlingen.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
erledigtWertermittlung der Grundstücke
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtVorläufige Anordnung
Öffentliche Bekanntmachung
Vorläufige Anordnung vom 21.07.2023
Besitzregelungskarte
Anlage Karte zur Vorl. Anordnung vom 21.07.2023
erledigtAusführung der Planung
in BearbeitungFlurbereinigungsplan
Neuordnungskarte 1
(westlicher Teil)
Neuordnungskarte 2
(östlicher Teil)
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan § 52 Abs. 1 FlurbG
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung