Sindelfingen (B 464)


Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Sindelfingen (B 464)
Empfänger Claudia Kallning, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
27.10.2021
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Derzeit erfolgt die Aufstellung des Flurbereinigungsplans

Er umfasst alle Regelungen, Abrechnungen und Festsetzungen, die im Rahmen der Flurbereinigung getroffen wurden und besteht aus einem kartenmäßigen sowie einem textlichen Teil und enthält u. a. den Nachweis über die alten und neuen Grundstücke der Beteiligten, die Rechtsverhältnisse, den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan, den Nachweis der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen und die Regelung sonstiger Rechtsverhältnisse.
Vor der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes erhält jeder Teilnehmer zur Überprüfung seiner wertgleichen Abfindung eine detaillierte Wertberechnung sowie eine Abrechnung der Beiträge und Geldentschädigungen.

Ablauf einer FNO:
https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/Verfahrensarten-und-Ablauf/Ablauf-in-Bildern/

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Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Böblingen

Verfahrensart
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Fläche
693 ha
Anzahl der Teilnehmer
765
Kosten
1.6 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
Vom Bund werden die vom Bau der B 464 verursachten Maßnahmen in Höhe von 1.500.000 Euro getragen.
Zu den Maßnahmen der TG in Höhe von 106.000 Euro kann diese einen Zuschuss von 76 % erwarten. Dieser wird von der EU, dem Bund und dem Land getragen.

Der Bau der Bundesstraße B 464 nimmt ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch.
Der den Betroffenen entstehende Landverlust soll auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch den Bau entstehen, sollen vermieden werden.
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Landratsamt Böblingen
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Parkstraße 2
71034 Böblingen
07031-663-5077
Vermessung-Flurneuordnung@lrabb.de
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Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Klaus Zeile
Mittelpfad 7
71063 Sindelfingen
07031/870097
hartmannzeile@t-online.de
Walter Moser
Talmühle 1
71106 Magstadt
07159/41385
mosertalmuehle@web.de
Günther Kaufmann
Mühlackerstraße 16
71069 Sindelfingen


Manfred Eiß
Schramberger Weg 14
71106 Magstadt


Walter Steegmüller
Traubstraße 18
71106 Magstadt


Gerhard Ruckh
Wildbader Straße 9
71069 Sindelfingen


Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Claudia Kallning
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5070
c.kallning@lrabb.de
Ausführender Ingenieur
Lucas Mayer
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5073
l.mayer@lrabb.de
Mitarbeiter
Monika Rieger
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5046
m.rieger@lrabb.de
 
Sabrina Hörndl
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5079
s.hoerndl@lrabb.de
 
Adeline Handschuh
Parkstr. 2
71034 Böblingen
07031 663-5071
a.handschuh@lrabb.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtVorläufige Anordnung
erledigtAusführung der Planung
erledigtvorläufige Besitzeinweisung
Informationen zu den nächsten Verfahrensschritten
Nächsten Verfahrensschritte.pdf
Teilnehmerversammlung *--EINLADUNG--*
#Einladung zur Teilnehmerversammlung.pdf - Am Mittwoch den 24. Oktober 2018, 19 Uhr, findet eine Teilnehmerversammlung im Buergerhaus Maichingen statt.
Information für Bewirtschafter
Informationsschreiben für Bewirtschafter Juli 2019
#_Besitzregelungskarte Neuer Bestand, Stand: 08.10.2020
Besitzregelungskarte - ---------PDF-KARTE-NB-----------------------------------------
#_Besitzstandskarte farbliche Darstellung der Nutzungsarten Stand: 08.10.2020
Besitzstandskarte mit Nutzungsarten - ---------PDF-KARTE-NB-NUTZUNGSARTEN-----------------------------
in BearbeitungFlurbereinigungsplan
Aufstellung des Flurbereinigungsplans
Informationen zum Flurbereinigungsplan.pdf
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung